Falsche Ärztin untergetaucht, falsche Assistentin bestraft

Im falschen Wartezimmer saßen etliche Frauen, die sich kosmetischen Eingriffen unterzogen: Nun stellte sich heraus, dass die vermeintliche Ärztin eine Schwindlerin war, und dass auch die "Assistentin" keine medizinische Ausblidung hatte (Symbolbild).
Im falschen Wartezimmer saßen etliche Frauen, die sich kosmetischen Eingriffen unterzogen: Nun stellte sich heraus, dass die vermeintliche Ärztin eine Schwindlerin war, und dass auch die "Assistentin" keine medizinische Ausblidung hatte (Symbolbild). APA/dpa/Daniel Karmann
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Auch die 22-jährige „Assistentin“ der falschen Beauty-Ärztin nahm eine Lippenbehandlung vor. Das ging schief. Fazit: 15 Monate bedingte Haft.

Die 25-Jährige, die sich zuletzt in Wien als Beauty-Ärztin ausgegeben und Patientinnen unter anderem die Lippen aufgespritzt hatte, ist (wie berichtet) untergetaucht. G. wird nun per Haftbefehl gesucht. Sie wird in Bosnien vermutet. C. (22) war als „Assistentin“ der vermeintlichen Medizinerin aufgetreten. Sie wurde am Dienstag zu 15 Monaten bedingter Haft verurteilt.

Die von Richterin Julia Matiasch ausgesprochene Strafe (sie ist rechtskräftig) wurde wegen Betrugs und schwerer Körperverletzung verhängt. C. ist von einem Medizinstudium weit entfernt. Sie war zuletzt als Schuhverkäuferin tätig.

„Ich bin ja auch Ärztin"

In einem Fall hatte sie anstelle der falschen Ärztin Hand angelegt. Das ging gehörig schief. Hatte schon die 25-Jährige bei kosmetischen Eingriffen gepfuscht, so tat es ihr die Helferin gleich. Sie injizierte einer 27-jährigen Deutschen Hyaluronsäure – das Ergebnis: die Lippen der Patientin waren entstellt, außerdem hatte die Frau lange Schmerzen.

Sie habe nach Monaten immer noch Probleme, erklärte die 27-Jährige nun im Prozess als Zeugin. Und: Auch C. habe sich in Abwesenheit der 25-Jährigen als Ärztin ausgegeben. Sie hat gesagt: „Ich bin ja auch Ärztin, ich kenne mich aus."

Die - spürbar schüchterne - Angeklagte entschuldigte sich im Gerichtssaal umgehend bei ihrem „Opfer“: „Es tut mir extrem leid. Ich mache so etwas nie wieder. Ich bereue es zutiefst.“

Staatsanwalt Christoph Köpf erklärte, die Frauen hätten zwar das Verabreichen von Spritzen geübt, indem sie in Hühnerfilet stachen, dies befähige aber freilich nicht zu kosmetischen Eingriffen.

„Nie wieder so dumm“

Die Sachverständige, die Ärztin Elisabeth Würinger, sprach gar von einer „Katastrophe“ – der Inhalt von angebrochenen Ampullen sei nämlich verschiedenen Patientinnen verabreicht worden. Es sei auch nicht unter sterilen Bedingungen gearbeitet worden.

Kein Wunder, dass Verteidiger Sascha Flatz zu beruhigen versuchte: „Meine Mandantin war sehr jung und sehr naiv.“ Und: „So dumm wird sie nie wieder sein.“ Schlussendlich wurde C. gefragt, ob sie bereit sei, die 150 Euro, die sie für ihre „Behandlung“ - ohne Rechnung - kassiert hatte, zurückzuzahlen. Anwalt Flatz half seiner Klientin vorab aus der Verlegenheit. Er zückte seine Geldbörse und übergab das Geld an die Geschädigte.

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