Femizide

Zwei Frauen tot: Viele Fragen offen

Nach der Tötung zweier Frauen in dem Gemeindebau in Wien-Favoriten sollte der Verdächtige am Dienstag befragt werden.
Nach der Tötung zweier Frauen in dem Gemeindebau in Wien-Favoriten sollte der Verdächtige am Dienstag befragt werden. APA/HANS PUNZ
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In Wien hat ein Somalier mutmaßlich zwei Frauen getötet. Der Mann war amtsbekannt, effizient gegen ihn vorgegangen werden konnte offenbar nicht. Hätte man ihn stoppen können?

Am Montagnachmittag wurden in Wien wieder zwei Frauen von einem Angehörigen getötet, es handelt sich bereits um den 20. und 21. Femizid in diesem Jahr in Österreich. Der Somalier hat dabei offenbar seine Ex-Frau und seine aktuelle Lebensgefährtin getötet, er soll noch vor Ort gestanden haben, war aber offenbar so schwer alkoholisiert, dass er bis zum Dienstagnachmittag nicht einvernommen werden konnte.
Die Polizisten wurden zunächst zu einer Streitschlichtung in den Gemeindebau gerufen, dort fanden sie die zwei Frauen blutüberströmt am Boden, ein Messer wurde vor Ort sichergestellt.

Bei den Frauen, 35 und 37 Jahre alt, handelt es sich ebenfalls um somalische Staatsbürgerinnen. Die 35-Jährige hatte zuletzt als Dolmetscherin bei der Caritas gearbeitet. Laut Nachbarn soll es sich bei einem Opfer um die Ex-Frau des 28-Jährigen handeln, mit der er eine Tochter haben soll. Die Vierjährige war während der Tat im Kindergarten, sie wird nun in einem Krisenzentrum betreut.

Verfahren wurden eingestellt

Nach diesen neuerlichen Tötungsdelikten an Frauen durch Männer aus ihrem engsten Umfeld sind viele Fragen offen. Der Mann war wegen des Vorwurfs von Gewalttaten amtsbekannt – warum konnte ihn niemand stoppen? Warum wurden alle Verfahren, inklusive Asylaberkennungsverfahren eingestellt? Gibt es Lücken im System? Und wie kann man effizienter gegen solche Männer vorgehen?

Schließlich gelang das in diesem Fall offenbar nicht. Der Mann geriet mehrfach ins Visier der Behörden, seit er offenbar 2014 nach Österreich gekommen ist. Der 28-Jährige hat hier Schutz beantragt, 2016 erkannte das Bundesverwaltungsgericht den Status der Asylberechtigung an.

Zwischen 2016 und 2020 wurde der Somalier mehrmals angezeigt: Einmal ging es um Vergewaltigung, einmal um sexuellen Missbrauch und um Sachbeschädigung und Körperverletzung. Die entsprechenden Delikte sollen in Linz verübt worden sein, dort hat der nun Tatverdächtige einen Wohnsitz.

Verurteilt wurde er aber nie, die Verfahren wurden eingestellt, wie die Staatsanwaltschaft Linz bestätigt. Die Beweislage sei zu dürftig gewesen, eine Verurteilung sei damit sehr unwahrscheinlich gewesen. Aktuell ist ein drittes Verfahren wegen des Verdachtes der Vergewaltigung offen, es läuft noch, die Tat soll erst im August 2021 verübt worden sein.

Als die ersten beiden Strafverfahren dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) gemeldet wurden, hat man dort je umgehend Asylaberkennungsverfahren eingeleitet. Das ist beim Vorwurf schwerer Straftaten üblich. Üblich ist aber auch, dass die Aberkennungsverfahren enden, wenn Ermittlungen eingestellt werden. Schließlich fehlt ohne Urteil die Basis für eine Aberkennung des Asylstatus, erklärt man im Innenministerium. Der Mann galt schließlich als unbescholten.

Trotzdem werden nun Fragen nach Lücken im System und der Ruf nach Verbesserungen laut: Dass Anzeigen wegen häuslicher Gewalt oder Sexualdelikten rasch eingestellt werden ist keine Ausnahme, vielmehr die Regel.

Freibriefe für Gewalttäter

In 80 bis 90 Prozent enden Verfahren wegen häuslicher oder sexueller Gewalt mit Einstellung des Verfahrens, so Rosa Logar, die Geschäftsführerin der Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt. Im Anlassfall hatten weder in Wien noch in Linz Gewaltschutzorganisationen Meldung über die inkriminierten Taten erhalten, diese Stellen sollten verständigt werden, so Logar. Gehen Taten wie diese unter, sei das fatal, handelt es sich doch oft um Wiederholungstaten mit zunehmender Eskalation.

„Wo blieb die Risikoeinschätzung, wo die Gefährlichkeitsprognose seitens der Behörden?“, fragt auch Maria Rösslhumer vom Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser (AÖF). Die Expertinnen fordern Maßnahmen gegen die hohen Einstellungsraten. Dazu brauche es entsprechende Ressourcen in der Justiz, sowie eine bessere Beweissicherung. Andernfalls würden die vielen Einstellungen zum Freibrief für Gewalttäter.

Generell sei in den vergangenen drei Jahren ein Einbruch bei Betretungs- und Annäherungsverboten zu erkennen, meinte Logar. Einmal mehr fordern die Expertinnen auch einen verbesserten Informationsaustausch zwischen Strafverfolgungsbehörden und Opferschutzeinrichtungen. (cim)

(Die Presse/cim)

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