Erstmals haben es Ungeimpfte mit Nachteilen zu tun: Sie müssen nicht nur in Supermärkten und Lebensmittelgeschäften, sondern auch im sonstigen Handel FFP2-Masken tragen.
Heute, Mittwoch, ist Teil eins des Corona-Stufenplans der Regierung in Kraft getreten. Er sieht folgende Regeln vor:
Die FFP2-Maske feiert ihr Comeback. Ab Mittwoch ist dieser besonders effektive Schutz wieder überall zu tragen, wo Maskenpflicht herrscht, also etwa in Supermärkten und anderen Geschäften des täglichen Bedarfs sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln. Erstmals haben es Ungeimpfte mit Nachteilen zu tun: Wer weder immunisiert noch im vergangenen halben Jahr genesen ist, muss auch im sonstigen Handel etwa für Mode FFP2-Maske anlegen. Dies gilt auch für Museen und Büchereien. Für Geimpfte gibt es in all diesen Bereichen nur eine Empfehlung, FFP2 zu tragen.
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Freilich gibt es hier in Wien eine Sonderregel. In der Bundeshauptstadt musste ja schon über den Sommer im gesamten Handel Maske getragen werden. Das bleibt auch so. Allerdings reicht für Geimpfte (oder Genesene) in Mode-Geschäften etc. ein einfacher Mund-Nasen-Schutz.
Was die Kontrollen in den Geschäften betrifft, so seien laut Gesundheitsministerium sowohl Handel als auch die Polizei in der Pflicht. Generell soll es ab heute zu einer Verschärfung der Kontrollen der geltenden Maßnahmen kommen.
Eine weitere Neuerung betrifft die Gültigkeit der Antigen-Tests, die nur noch 24 Stunden anerkannt werden. Ausnahme hier sind die Schultests, die eine längere Gültigkeit behalten. Hier übernimmt der Bund eine Regel, die in Wien bereits gilt.
Zudem gilt die bekannte 3G-Regel nun bereits für Veranstaltungen ab 25 Personen (bis jetzt ab 100 Personen).
An den Schulen werden die Quarantäne-Regeln gelockert. Man kann sich ab sofort nach fünf (statt zehn) Tagen freitesten. Bei den älteren Schülern sollen nur mehr direkte Sitznachbarn sowie "enge Kontakte" in Quarantäne geschickt werden. Mehr dazu
FFP2-Pflicht auch bei katholischen Gottesdiensten
Auch bei katholischen Gottesdiensten gilt Mittwoch wieder FFP2-Maskenpflicht. Das geht aus einer Rahmenordnung der Bischofskonferenz hervor. Mindestabstand ist keiner einzuhalten, ebenso gebe es keine Einschränkungen beim Gemeindegesang. Bei "Feiern aus einmaligen Anlass" wie Taufen, Erstkommunion, Firmung und Trauung könne die Maskenpflicht auf Vereinbarung durch die 3G-Regel ersetzt werden.
Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Kinder bis zum sechsten Lebensjahr und Personen, die mit ärztlicher Bestätigung aus gesundheitlichen Gründen keinen MNS tragen können. Schwangere und Kinder von sechs bis 14 dürfen statt der FFP2-Maske einen MNS tragen, hieß es. Bei Gottesdiensten unter freiem Himmel besteht keine Maskenpflicht.
Darüber hinaus müsse Desinfektionsmittel bereitgestellt werden. Die Besucher sollen zudem von einem Willkommensdienst empfangen und auf die Regeln hingewiesen werden. Bei "religiöse Feiern aus einmaligem Anlass" wie Taufe, Erstkommunion, Firmung und Trauung ist ein Präventionskonzept und ein Präventionsbeauftragter verpflichtend vorzusehen.

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(APA/Red.)