Arbeitsmarkt

Sind Kündigungen während der Kurzarbeit unwirksam?

Kurzarbeit soll dabei helfen, Jobs zu erhalten.
Kurzarbeit soll dabei helfen, Jobs zu erhalten. (c) APA/AFP/DANIEL LEAL-OLIVAS (DANIEL LEAL-OLIVAS)
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Welche Wirkungen hat eine Kündigung durch den Arbeitgeber trotz Kurzarbeit? Das ist umstritten, erste Urteile liegen nun vor.

Es gibt sie immer noch, die Corona-Kurzarbeit, inzwischen ist sie in Phase 5 angelangt. Für betroffene Unternehmen und Dienstnehmer bleibt damit ein heikles Thema aktuell: Unter welchen Voraussetzungen dürfen auch während der Kurzarbeit – und einer allfälligen Behaltefrist danach – Kündigungen ausgesprochen werden? Und angenommen, ein Arbeitgeber hält sich nicht an die Bedingungen, die grundsätzlich eine Erhaltung des Beschäftigtenstandes vorschreiben, und trennt sich trotzdem von Mitarbeitern: Welche Rechtsfolgen hätte das dann?

Vor allem Letzteres ist unter Juristen umstritten: Muss der Arbeitgeber dann „nur“ damit rechnen, die Förderungen für die Kurzarbeit zurückzahlen zu müssen? Oder sind solche Kündigungen unwirksam? Inzwischen ergangene Urteile deuten in die erstere Richtung: So entschied schon vor Monaten das Oberlandesgericht Linz, dass Beschäftigte während der Kurzarbeit keinen subjektiven Anspruch auf den Bestand ihres Dienstverhältnisses haben. Ein solcher lasse sich weder aus dem Arbeitsmarktservicegesetz (§ 37b AMSG) noch aus der Sozialpartnervereinbarung ableiten (12 Ra 6/21w). Unter anderem darauf stützt sich nun das Arbeits- und Sozialgericht (ASG) Wien in zwei aktuellen Urteilen.

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