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Rot, Pink und Grün einig: Reform der U-Kommission in Wien besiegelt

Die Presse/Clemens Fabry
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Künftig wird es einfacher, eine Untersuchungskommission einzusetzen. Zeugenladungen sind ab sofort Minderheitenrecht, Richter werden per Los bestimmt.

In Wien werden Untersuchungskommissionen künftig unter geänderten Rahmenbedingungen stattfinden. Die Regierungsparteien SPÖ und Neos sowie die Grünen haben am Donnerstag ein entsprechendes Reformkonzept präsentiert, das kommende Woche im Landtag beschlossen werden soll. Minderheiten- und Oppositionsrechte würden dadurch gestärkt, versicherten sie. Geändert wurden etwa die Modalitäten in Sachen Zeugenladungen.

Über eine Reform des Gremiums - also U-Kommissionen des Gemeinderats bzw. U-Ausschüsse des Landtags - wird seit geraumer Zeit diskutiert bzw. verhandelt. Einig sind sich nun zumindest die Koalitionsparteien sowie die Grünen. In einer gemeinsamen Pressekonferenz stellten SPÖ-Verfassungssprecher Kurt Stürzenbecher, Neos-Transparenzsprecher Jörg Konrad und der Grüne Klubchef David Ellensohn heute die Eckpunkte vor.

Nur 25 Mandatare nötig

U-Kommissionen können in Zukunft schon von 25 Mandatarinnen und Mandataren eingesetzt werden. Bisher waren dafür 30 Unterschriften nötig. Zumindest in dieser Legislaturperiode wird es damit allerdings nicht möglich sein, dass eine einzelne Oppositionspartei eine Untersuchungskommission in die Wege leitet. Denn auch die größte Nicht-Regierungsfraktion, die ÖVP, erreicht die Marke nicht. Sie verfügt über 22 Sitze im Stadtparlament. Vorgesehen ist nun weiters auch, dass jedenfalls immer jede Fraktion vertreten ist - wozu bisher spezielle Beschlüsse nötig waren.

In U-Kommissionen können in Hinkunft zudem auch Zeugen geladen oder Beweise beantragt werden, wenn die Mehrheit dagegen ist. Es reicht aus, wenn ein Viertel der Mitglieder des Gremiums das möchte. Bis dato war es möglich, dass eine Mehrheit Beweisanträge ohne Begründung ablehnen konnte. Und da die Mehrheitsverhältnisse in den Kommissionen analog zum Gemeinderat oder Landtag gestaltet sind, bedeutete dies, dass die Regierungsfraktionen hier stets die Oberhoheit hatten.

Tatsächlich kam es zwar nur selten vor, dass die Regierung bei Anträgen einen Riegel vorschob, nun kann aber auch eine Minderheit Zeugen begehren. Die Mehrheit kann zumindest das neue Schiedsgremium anrufen, wenn sie hier anderer Meinung ist. Bei der Schiedsinstanz handelt es sich um das nun aufgewertete dreiköpfige Vorsitz-Team. Die Vorsitzenden konnten bisher keine solchen Entscheidungen fällen, nun können sie aber über strittige Verfahrenspunkte befinden.

Richter per Los

Zum Einsatz kommen dabei nur mehr aktive bzw. pensionierte Richterinnen oder Richter, die per Los ausgewählt werden. Bisher waren auch Juristen aus anderen Berufsgruppen in den U-Kommissionen tätig. Das Gremium kann auch nicht mehr vorzeitig beendet werden, wenn die Mehrheit es möchte. Neu ist weiters, dass man auch Inhalte untersuchen kann, die zehn Jahre zurückliegen. Bisher war die Frist mit acht Jahren bemessen. Weiter zurück wollte man nicht gehen, da es in erster Linie um Kontrolle und nicht um historische Aufarbeitung gehe, wie heute betont wurde.

Die Tätigkeit einer U-Kommission endet spätestens nach einem Jahr, wobei nun auch eine Verlängerung um drei Monate möglich ist. Als Beginn gilt nun die erste Sitzung und nicht mehr der Zeitpunkt der Einsetzung im Gemeinderat.

Die ÖVP bekräftigte heute ihre Ablehnung via Aussendung. Deren Verfassungssprecher Patrick Gasselich ortete ein "demokratiepolitisches Armutszeugnis". Fakt sei, dass wichtige Reformpunkte wie beispielsweise das Landesverwaltungsgericht Wien als Schiedsinstanz nicht kommen würden, beklagte er. SPÖ, NEOS und Grüne teilten dazu heute mit, dass dies aus rechtlichen Gründen nicht möglich sei.

Als "reine Augenauswischerei" kritisierte der Klubobmann der Wiener FPÖ, Maximilian Krauss, die Reform. Man habe in den Verhandlungen darauf gepocht, dass jede Oppositionspartei das Recht erhalte, pro Periode eine Kommission einzusetzen. Dies sei abgeschmettert worden, berichtete er.

Die FPÖ konnte in der vergangenen Legislaturperiode aufgrund ihrer damaligen Stärke ein Untersuchungsgremium noch selbst einsetzen - was sie auch getan hat. Sie initiierte eine U-Kommission zu geförderten Vereinen. Dabei kam etwa das Schul-Projekt des ehemaligen Grünen Planungssprechers Christoph Chorherr oder auch das Wiener Donauinselfest zur Sprache.

(APA)

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