Arbeitsmarkt

AMS kann Impfverweigerern das Arbeitslosengeld streichen

APA/HERBERT PFARRHOFER
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Arbeitslose können eine Stelle nicht ablehnen, weil dafür eine Corona-Impfung verlangt wird. Das könnte sogar zu einer Streichung des Arbeitslosengeldes führen.

Jobsuchende können eine via Arbeitsmarktservice (AMS) vermittelte zumutbare Stelle nicht ablehnen, weil der Arbeitgeber eine Covid-Schutzimpfung verlangt. Das AMS werde niemanden zu einer Impfung zwingen, aber eine Bewerbung auf eine Stelle könne nicht schon deshalb abgelehnt werden, weil der Bewerber nicht geimpft sei, hieß es aus dem Arbeitsministerium zum "Standard" (Onlineausgabe). Eine Ausnahme gelte natürlich dann, wenn eine Impfung aus medizinischen Gründen nicht infrage kommt.

Das Ministerium hat das AMS in einem Schreiben auf diese Vorgehensweise hingewiesen. In der Vergangenheit hätten sich nur vereinzelt Probleme ergeben, etwa wenn ein Kindergarten eine Schutzimpfung verlangte, die die Bewerber nicht vorzeigen konnten, hieß es vom AMS zum "Standard". In solchen Fällen sei ein anderer Job vermittelt worden.

"Das AMS ist nicht berechtigt, den Impfstatus von Arbeitsuchenden zu erheben. Aus diesem Grund kann das AMS auch bei Bewerbungsvorschlägen darauf keine Rücksicht nehmen", schrieb AMS-Vorstand Johannes Kopf am Donnerstag auf Twitter. "Nach Rücksprache mit dem Arbeitsministerium teilt das AMS mit, dass in jenen Fällen, in denen ein künftiger Arbeitgeber in zulässiger Weise eine Impfung verlangt (zum Beispiel im Gesundheitsbereich) und die Beschäftigung aus diesem Grund abgelehnt wird, die Prüfung einer Sanktion gem § 10 AlVG zu erfolgen hat", so Kopf. Das AMS kann im Einzelfall als Sanktion das Arbeitslosengeld für eine gewisse Zeit sperren.

Kritik von SPÖ und FPÖ

SPÖ und FPÖ übten Kritik an der Vorgehensweise. "Damit wird zum nächsten Mal ein Versprechen von Sebastian Kurz gebrochen, das dieser erst vor wenigen Tagen im ORF-Sommergespräch abgegeben hat, nämlich dass es zu keiner Impfpflicht kommen wird", so SPÖ-Sozialsprecher Josef Muchitsch in einer Aussendung. "Die Menschen haben eingezahlt. Das ist ihr Geld aus einer Versicherung, in die sie zuvor eingezahlt haben", sagte Muchitsch in einer Aussendung. FPÖ-Bundesparteichef Herbert Kickl ortet eine Ungleichbehandlung. "Das trifft gerade Frauen, die überproportional nicht geimpft sind, darunter vielleicht sogar etliche Alleinerzieherinnen", so Kickl. Man werde im Parlament "auf jeden Fall ein Anti-Diskriminierungsgesetz für ungeimpfte Menschen einbringen".

Ministerium: Rechtslage hat sich nicht geändert

Das Arbeitsministerium verwies darauf, dass sich die Rechtslage nicht geändert habe. Arbeitsrechtlich gebe es keine Unterscheidung zwischen "zumutbaren" und "nicht zumutbaren" Impfungen. "So können Arbeitslose auch in Stellen vermittelt werden, in denen Impfungen im Zusammenhang mit der Berufsausübung verlangt werden. Ob im Einzelfall Sanktionen möglich sind, hängt von den Umständen im Einzelfall ab", hieß es am Donnerstag vom Arbeitsministerium. Teilweise sei es derzeit im Gesundheitsbereich notwendig, einen Impfnachweis gegen bestimmte Krankheiten vorzuweisen, etwa Masern, Mumps, Röteln, Windpocken und in manchen Bereichen auch für Hepatitis A und B.

"Ein sanktionierbares Vorstellungsgespräch kann im Einzelfall bei Personen vorliegen, die insbesondere im Gesundheits- bzw. Pflegebereich eine Beschäftigung suchen und dem Arbeitgeber zu erkennen geben, dass sie - ohne Vorliegen von nachweislichen, individuellen gesundheitlichen Gründen - nicht bereit sind, sich gegen COVID-19 impfen zu lassen", so das Arbeitsministerium. Die Anzahl entsprechender Fälle, in denen Jobsuchende einen Job wegen einer verpflichtenden Covid-Impfung nicht angenommen haben, kann laut AMS nur geschätzt werden. Bisher gebe es nur wenige Einzelfälle.

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