Gesundheitsausschuss

Eklat bei Expertenhearing: FPÖ bezichtigt Ärztekammer-Präsident der Lüge

Der Ärztekammer-Präsident war als Experte zu einem öffentlichen Expertenhearing zum Volksbegehren "Für Impf-Freiheit" geladen.
Der Ärztekammer-Präsident war als Experte zu einem öffentlichen Expertenhearing zum Volksbegehren "Für Impf-Freiheit" geladen.APA/GEORG HOCHMUTH
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Thomas Szekeres verließ nach einem Disput mit einem FPÖ-Abgeordneten den Gesundheitsausschuss. Er wollte über die Wirkung der Corona-Schutzimpfung aufklären, erklärte er im Nachhinein, den Vorwurf der „Lüge“ lasse er sich nicht gefallen.

Für Aufregung im Gesundheitsausschuss des Nationalrates hat am Donnerstag eine Aussage von FP-Abgeordnetem Peter Wurm gesorgt. Während des öffentlichen Expertenhearings zum Volksbegehren "Für Impf-Freiheit" bezichtigte er Ärztekammer-Präsident Thomas Szekeres der "Lüge". Der von der SPÖ als Experte geladene Szekeres verließ daraufhin die Sitzung. "Ich lasse mir das nicht gefallen", sagte er. Die Grünen kritisierten Wurm scharf und sahen einen "Eklat der Sonderklasse".

"Präsident Szekeres war als einer der Experten zum Hearing eingeladen und als solcher war er Gast im Hohen Haus. Dass er von den Freiheitlichen dermaßen verunglimpft wurde, ist nicht akzeptabel und entspricht in keinster Weise der Würde des Hohen Hauses", sagte der Grüne Gesundheitssprecher Ralph Schallmeiner in einer schriftlichen Stellungnahme.

„Wir werden unabhängig von der Parteizugehörigkeit krank"

Szekeres erklärte am Abend, es sei bei der Debatte um die Wirkung der Corona-Schutzimpfung gegangen, er habe sich bemüht, den Stand der Wissenschaft darzulegen. Wurm habe ihn "dreimal der Lüge" bezichtigt. Er betone, dass ihm das Impfen "wichtig und wertvoll" sei. "Ich möchte, dass wir aus der Pandemie-Situation rauskommen" - und die Impfung sei hier die einzige Chance. In Richtung FPÖ merkte er an: "Es werden alle krank, unabhängig von der Parteizugehörigkeit."

Die Grünen kritisierten auch den Vorsitzenden des Gesundheitsausschusses, FPÖ-Abgeordneten Gerhard Kanjak. Dieser sei "durch äußerst parteiische Stellungnahmen" aufgefallen und habe keinen Ordnungsruf erteilt. Das ist empörend", so Schallmeiner, der den Vorfall zum Thema bei der nächsten Präsidiale machen will. Wurm und Kaniak müssten sich "für ihr unerhörtes Benehmen" bei Szekeres entschuldigen.

Kaniak selbst erklärte, die Situation im Ausschuss sei "kurzfristig eine aufgebrachte" gewesen. Auslöser war seiner Darstellung nach "die wiederholte Aussage von Szekeres, dass auf den Intensivstationen keine doppelt geimpften Patienten liegen". Dies stehe "in krassem Widerspruch" zu Zahlen, die am Donnerstag seitens Wiens Gesundheitsstadtrat Peter Hacker (SPÖ) genannt worden seien, so Kaniak. "Da hat sich Abgeordneter Wurm dazu hinreißen lassen, 'das ist eine Lüge' zu sagen", berichtete er. Daraufhin sei "das Ganze eskaliert", in einer Geschäftsordnungsdebatte habe er zu "Ruhe und Sachlichkeit" aufgerufen.

„Respektlosigkeit gegenüber medizinischem Personal"

Aus dem Büro Hacker hieß es dazu am Donnerstagabend, aktuell seien 92,3 Prozent der Intensivpatienten in Wien nicht vollständig immunisiert. Bei den doppelt geimpften Intensiv-Patienten (7,7 Prozent) handle es sich um alte Personen, bei denen die Zweitimpfung länger als sechs Monate zurückliegt oder immunsupprimierte Personen oder Patienten mit Vorerkrankungen, die das Immunsystem schwächen, wie etwa Krebs oder eine Organtransplantation. Szekeres habe die volle Unterstützung seitens des Gesundheitsstadtrats. Man lade die Freiheitlichen ein, den Ärzten auf den Covid-Stationen ins Gesicht zu sagen, dass sie lügen, so ein Sprecher Hackers, der von einer "unglaublichen Respektlosigkeit gegenüber dem medizinischen Personal" sprach.

Laut Kaniak habe Wurm dann im Ausschuss die Bezeichnung der "Lüge" zurückgenommen und es "anders formuliert" - Szekeres habe zu diesem Zeitpunkt den Ausschuss aber bereist verlassen gehabt. "Es kann natürlich unterschiedliche Kenntnisstände geben (über die Belegung der Intensivbetten, Anm.). Ich erwarte mir vom Ärztekammer-Präsident, dass er die aktuellen Zahlen kennt", sagte Kaniak.

In seinem Statement zeigte sich Szekeres zuvor laut Parlamentskorrespondenz frustriert über die Durchimpfungsrate in Österreich, die derzeit noch viel zu niedrig sei. Man dürfe nicht vergessen, dass durch "eine Fügung des Schicksals" in kurzer Zeit mehrere Impfstoffe entwickelt werden konnten, die alle wirksam und sicher seien. Szekeres konnte auch die Skepsis bezüglich der mRNA-Wirkstoffe nicht nachvollziehen, da sie seit über zehn Jahren in der Krebsbehandlung eingesetzt werden. Außerdem handle es sich dabei auch um keine Gentherapie, wie so oft fälschlich behauptet werde, unterstrich er.

Behandelt wurde im Gesundheitsausschuss das "Volksbegehren für Impffreiheit" (Eintragungszeitraum Mitte Jänner), das von 259.149 Personen unterschrieben worden war. Das Begehren verlangte eine Änderung der Verfassung dahin gehend, dass "Staatsbürger, die an ihrem Körper keine chemische, biologische oder hormonelle Veränderung durchführen haben lassen und keine mechanischen oder elektronischen Implantate tragen" (...) "in keiner Weise gegenüber anderen Personen benachteiligt werden" dürfen.

Sonderbetreuungszeit verlängert

Einstimmig beschlossen wurde laut Parlamentskorrespondenz im Ausschuss die bereits angekündigte neuerliche Verlängerung des Rechtsanspruchs auf Sonderbetreuungszeit von bis zu drei Wochen, der im Juli ausgelaufen ist. Der Rechtsanspruch für die Betreuung von unter 14-jährigen Kindern, Angehörigen mit Behinderung oder Pflegebedürftigen soll rückwirkend mit 1. September in Kraft treten, da seit dem Schulbeginn erneut viele Kinder in Quarantäne geschickt wurden. In Anspruch genommen werden kann das Modell laut dem Entwurf bis Ende 2021.

Mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, Grünen und den Neos mehrheitlich angenommen wurde zudem die gesetzliche Grundlage für eine Verordnung des Gesundheitsministers, in der das konkrete Honorar der Österreichischen Gesundheitskasse für Corona-Impfungen im niedergelassenen Bereich festgelegt wird. Dies soll ebenso rückwirkend mit 1. September 2021 in Kraft treten und die Abgeltung für den "dritten Impfstich" ermöglichen.

(APA)

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