Verbrechen

Ermordete Partnerin im Schlaf: Lebenslange Haft für 66-Jährigen

Ein Pensionist attackierte seine schlafende Partnerin mit einem Maurerfäustel und einem Messer. Vor Gericht war er geständig.

Mit lebenslanger Haft hat am Freitag am Landesgericht St. Pölten ein Mordprozess gegen einen 66-Jährigen geendet. Der Mann hatte seiner um zwei Jahre jüngeren Partnerin im April in Neulengbach (Bezirk St. Pölten-Land) mit einem Maurerfäustel wuchtige Schläge gegen die vordere Schädelregion versetzt und anschließend mit einem Messer tiefe Schnittverletzungen am Hals zugefügt. Der Schuldspruch ist bereits rechtskräftig.

Die Bluttat war in der Nacht auf den 22. April verübt worden. Da sich der Pensionist auch selbst Verletzungen am Kopf, am Hals, an den Unterarmen und Beinen zugefügt hatte, wurde er in das Universitätsklinikum St. Pölten gebracht und dort operiert.

Leopold Bien, der Vertreter der Anklagebehörde, sprach am Freitag von einem "Beziehungsmord" mit eindeutiger Beweislage. Was diesen ungewöhnlich mache, sei allerdings das Fehlen eines unmittelbar vorangegangenen Streits. Der österreichische Staatsbürger habe das Opfer "auf wirklich bestialische Art und Weise" getötet. Im Rahmen der Obduktion festgestellt wurden insgesamt sieben Schädelverletzungen und massive Blessuren im Halsbereich. Ein von der Staatsanwaltschaft beauftragtes psychiatrisches Gutachten bescheinigte dem 66-Jährigen Zurechnungsfähigkeit.

Wollte Partnerin „sanft“ berühren

Bei seiner Einvernahme berichtete der gerichtlich unbescholtene Angeklagte von Schlafstörungen, die auch durch das Verhalten seiner Partnerin ausgelöst worden seien. In der Nacht auf den 22. April habe die 64-Jährige die Schlafzimmertür laut geöffnet und ihn damit aufgeweckt. Er habe ihr dann im gemeinsamen Bett zeigen wollen, "wie es ist, wenn man immer geweckt wird" und habe sie "sanft" mit einem seit langer Zeit im Nachtkästchen verstauten Maurerfäustel im Schulterbereich berühren wollen. "Dabei ist er mir aber ausgekommen." Seine Frau habe zu schimpfen begonnen, woraufhin er "explodiert" sei und mehrmals in Richtung Kopf geschlagen habe.

Er habe später noch zu einem in der Küche befindlichen Schneidegerät mit einer Klingenlänge von 17 Zentimetern gegriffen. "Ich habe das Messer geholt und einen Schnitt bei ihr gemacht, dass sie keine Schmerzen mehr hat, wenn sie wieder zu sich kommt." Zudem habe er sich selbst Verletzungen zugefügt und im Anschluss geschlafen. "Erst danach wurde mir bewusst, was ich getan habe."

Von der Verteidigerin ins Treffen geführt wurden diverse Probleme in der Beziehung des 66-Jährigen mit seiner langjährigen Lebensgefährtin. "Das alles rechtfertigt jedoch nicht die Tat."

Einstimmig: Mord

Die Geschworenen bejahten die Hauptfrage nach Mord infolge kurzer Beratung einstimmig. Nach Angaben des vorsitzenden Richters wurden hinsichtlich des Strafausmaßes u.a. die Ausnutzung der Wehrlosigkeit des vom Angriff überraschten Opfers und die "besondere Grausamkeit der Tat" als erschwerend erachtet. Als mildernd wurden der untadelige Lebenswandel sowie das Geständnis gewertet.

(APA)

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