Verfassung

Hans Kelsen und seine Feinde

Hans Kelsen (1881–1973), damals umfehdet, gilt heute als großer Österreicher.
Hans Kelsen (1881–1973), damals umfehdet, gilt heute als großer Österreicher. (c) APA (APA IMAGES / IMAGNO)
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Eine wissenschaftliche Tagung zu Person und Werk Hans Kelsens im Jüdischen Museum rundete das 100-Jahr-Jubiläum von Österreichs Verfassung ab.

Die Salzburger Festspiele haben es vorgezeigt: Man muss sich durch eine Pandemie ein rundes Jubiläum nicht zerstören lassen, man kann sie austricksen und die Jubiläumssaison um ein Jahr verlängern. Projekte, die 2020 nicht realisiert werden konnten, wurden auf 2021 verschoben. So ähnlich ist es auch mit Hans Kelsen. Im vergangenen Jahr feierte die österreichische Bundesverfassung ihr 100-Jahr-Jubiläum. Damit rückten auch Leben und Werk des österreichischen Juristen Hans Kelsen in das öffentliche Bewusstsein – er gilt als „Architekt“ des Verfassungswerks von 1920. Doch manches, was an Würdigungen hätte stattfinden können, etwa wissenschaftliche Tagungen, fiel der Pandemie zum Opfer. Dafür erschien – unübersehbar - das monumentale Buch „Hans Kelsen – Biografie eines Rechtswissenschaftlers“ von Thomas Olechowski, dem stellvertretenden Leiter des Wiener Kelsen-Instituts. Und das Verfassungsjubiläum wurde ins Jahr 2021 ausgedehnt.

Das Jüdische Museum eröffnete im Herbst 2020 seine Kelsen-Ausstellung mit dem populär gewordenen Zusatz von der „Eleganz der österreichischen Bundesverfassung“ (Copyright Alexander Van der Bellen). Der von Adina Seeger kuratierten Schau, die bis zum 12. September 2021 lief, gelang das Kunststück, die spröde Materie der Entstehungsgeschichte einer Verfassung anschaulich zu präsentieren. Denn, um es mit den Worten der Wiener Demokratieforscherin Tamara Ehs zu sagen: „Eine Verfassung ist ja etwas sehr Abstraktes. Das ist ja so ein Spielregelkatalog, der meistens im Hintergrund läuft. Und die Spielregeln nimmt man dann zur Hand, wenn man sich nicht sicher ist, wie es jetzt weitergehen soll, oder wenn man nachschlagen muss, um sicherzugehen, was denn zumindest juristisch die nächsten Schritte sein sollen.“

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