Schmutzzulage

Ärger mit Windeln und Pizza: mehr Geld für Arbeiter

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Altpapier ist auch Müll, Zulage für Schmutz wird daher fällig.

Wien. Geld stinkt nicht, befand der Betriebsrat eines Abfallunternehmens und klagte auf eine Schmutzzulage für seine Mitarbeiter. Müll möge stinken, aber Altpapier sei kein Müll, entgegnete die Firma. Und nur bei Müll gebe es laut Kollektivvertrag eine Zulage.

Die Gerichte versuchten in dem Kärntner Fall, sich am allgemeinen Sprachgebrauch zu orientieren. Begriffe wie „Müllabfuhr“ verwende man schließlich ebenso, wenn es um die Entsorgung von Altpapier gehe, befand das Oberlandesgericht Graz. Auch der Oberste Gerichtshof (8 ObA 37/ 21f) gewährte den Arbeitern die Zulage. „Bereits aus dem im allgemeinen Sprachgebrauch heute weitverbreiteten Begriff ,Mülltrennung‘ geht hervor, dass es sich auch bei Papier um Müll handelt, der aber – ebenso wie z. B. Flaschen, Plastik oder Batterien – getrennt zu entsorgen ist“, sagten die Richter. Und man könne sich bei Altpapier auch schmutzig machen, weil Leute – fälschlich – etwa Pizzakartons oder Windeln hineinwerfen. (aich)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 20.09.2021)

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