Verteidigung

Strafprozess eingebrockt, „Zeugin“ aber nicht haftbar

Clemens Fabry
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Eine Frau brachte ihren Onkel wegen angeblichen Missbrauchs vor Gericht. Zu Unrecht. Seine Anwaltskosten muss sie aber trotzdem nicht ersetzen, weil sie ihre Angaben subjektiv für wahr hielt.

Wien. Wer in Österreich von einer Straftat freigesprochen wird, muss zwar nicht ins Gefängnis. Doch er kann auf hohen Verteidigungskosten sitzen bleiben. Denn ersetzt bekommt man vom Staat nur einen gewissen Betrag. Im aktuellen Fall eines Mannes waren es mehr als 20.000 Euro, die er selbst zu begleichen hatte. Aber kann er das Geld von der Person zurückholen, die ihm den Strafprozess eingebrockt hat? Diese Frage musste in einem Verfahren geklärt werden, in dem es eine Besonderheit gab. Denn die Zeugin, die den Mann zu Unrecht belastet hatte, war wegen sogenannter Pseudoerinnerungen subjektiv der Meinung gewesen, die Wahrheit zu sagen.

Der Mann war im Jahr 2019 freigesprochen worden. Vor Gericht musste er, weil seine Nichte ihn beschuldigt hatte. Der Onkel habe sie als Kind im Jahr 1996 mehrfach sexuell missbraucht, hatte sie erklärt. Vorwürfe, die nicht stimmten, wie das Landesgericht Linz entschied. Doch klar wurde auch, dass die Frau sich wirklich einbildete, den Missbrauch erlebt zu haben.

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