Der FPÖ-Chef will PR-Berater Wolfgang Rosam wegen einer Aussage über ihn belangen. Aber hat er damit Chancen?
Eines will FPÖ-Chef Herbert Kickl keinesfalls sein: gegen Corona geimpft. Umso mehr ärgert ihn eine Aussage des PR-Beraters Wolfgang Rosam, gegen die Kickl nun klagen will. Rosam hatte auf dem TV-Sender Oe24 Folgendes erklärt: „Es gibt ja ganz böse Zungen – muss ich aufpassen, was ich jetzt sage. Ich sage es jetzt nicht, dass es so ist, aber ich habe gehört, er wäre schon geimpft, heimlich. Also wenn man das beweisen könnte, das wäre natürlich der Überhammer, dann hätten wir morgen einen Rücktritt.“ Aber was sagen Rechtsexperten dazu? Hat Kickl eine Chance, dagegen zu klagen?
Geimpft zu sein, ist an sich nichts Ehrenrühriges. Aber darum gehe es auch gar nicht, wie Kickls Rechtsanwalt Christoph Völk betont. Entscheidend sei die im Vorwurf „transportierte Tatsachenbehauptung, dass Herr Kickl Wähler und Öffentlichkeit in einer ganz wesentlichen Frage wissentlich belüge“. So komme diese Äußerung nämlich beim Seher der TV-Sendung an. Und das sei eine ehrenbeleidigende und kreditschädigende Äußerung, meint Völk. Dementsprechend will Kickls Rechtsvertreter nun Rosam auf Unterlassung klagen.