Gericht

13-Jährige missbraucht: Haftstrafen für beide Angeklagte

Der ältere Hauptangeklagte wurde zusätzlich in eine Anstalt für abnorme Rechtsbrecher eingewiesen.

Am Landesgericht Klagenfurt wurden ein 21-Jähriger und ein 15-Jähriger am heutigen Dienstag zu Haftstrafen von sieben Jahren beziehungsweise 24 Monaten, davon fünf unbedingt, verurteilt. Die zwei jungen Männer sollen ein 13-jähriges Mädchen missbraucht und dabei gefilmt haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Schwerer sexueller Missbrauch einer Unmündigen, dazu die pornografische Darstellung Minderjähriger warf Staatsanwältin Nicola Trinker den zwei Klagenfurtern in der Anklageschrift vor. Im Fokus standen dabei zwei sexuelle Handlungen im Sommer 2020 und eine im März 2021. Im Frühjahr sollen die Angeklagten an der Sattnitz in Klagenfurt das 13-jährige alkoholisierte Mädchen missbraucht und die Tat auch gefilmt haben.

21-Jähriger einschlägig vorbestraft

"Die Aussagen des Mädchens waren überzeugend und wir sehen keinen Grund, daran zu zweifeln", begründete Schöffensenatsvorsitzender Alfred Pasterk das Urteil, in dem die Angeklagten in allen Punkten schuldig gesprochen wurden. Der 21-jährige Hauptangeklagte wurde zusätzlich in eine Anstalt für abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Laut Gutachten war sein psychischer Zustand Mitgrund für die Begehung der Tat. "Es besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, weitere Straftaten zu begehen", sagte Pasterk. Zudem ist er einschlägig vorbestraft. Der Strafrahmen betrug fünf bis 15 Jahre.

Der 15-jährige Mitangeklagte wurde aufgrund seines Alters und einem Teilgeständnis zu einer teilbedingten 24-monatigen Haftstrafe, davon fünf unbedingt, verurteilt. "Für uns ist eines klar: der Mensch wurde hier zu einem Lustobjekt, und das ist verpönt", sagte Pasterk. Dem Opfer wurden zusätzlich 1000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen. Der Zweitangeklagte verzichtete auf Rechtsmittel und nahm das Urteil nach Absprache mit seinem Verteidiger an. Der Hauptangeklagte erbat sich drei Tage Bedenkzeit, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab.

Aufgrund der heiklen Thematik und des Alters der Angeklagten und der Betroffenen fand die mehrstündige Schöffenverhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Nur die Familienmitglieder der Angeklagten durften an der Verhandlung teilnehmen.

(APA)

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