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Telekomnovelle beschlossen: Warnsystem und neue Kündigungsfristen

APA/BUNDESKANZLERAMT/ANDY WENZEL
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Nach 18 Jahren erfährt das Telekommunikationsgesetz ein Anpassung an die Jetzt-Zeit. Es soll den Breitbandausbau fördern, die Sicherheit im 5G-Netz gewährleisten und konsumentenfreundlicher werden.

Übereilige Gesetzesbeschlüsse kann man der Bundesregierung in Bezug auf das TKG (Telekommunikationsgesetz) nicht vorwerfen. Nach 18 Jahren wurde am Mittwoch von der Bundesregierung die lange geplante Novelle beschlossen. „Das bisherige Telekommunikationsgesetz stammt aus dem Jahr 2003, da hat man noch mit Einwahlmodems, ICQ und antiquierten Handys gearbeitet. Jede SMS hat extra gekostet und von Glasfaserausbau oder 5G war keine Rede. Es ist höchste Zeit gewesen, dass wir ein modernes Telekommunikationsgesetz machen, das den heutigen Ansprüchen gerecht wird“, sagt Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) bei der Präsentation. Die wesentlichen Eckpunkte: Umsetzung von EU-Vorgaben, ein einheitliches Warnsystem im Krisenfall und barrierefreier Zugang zur Notrufnummer 112. Auch Kündigungen wurden kundenfreundlicher gestaltet. Ein Punkt, der ebenfalls wieder auftaucht: Schneller Breitbandinternetausbau.

Das von der EU vorgesehene europaweit standardisierte Bevölkerungswarnsystem sollte eigentlich bis Mitte 2021 umgesetzt werden, eine Einführung ist laut Ministerium im kommenden Jahr zu erwarten. Damit werden im Katastrophenfall die Menschen regional und vollständig per Textnachricht informiert werden, erklärte Köstinger nach der Regierungssitzung. Hochwasserereignisse der jüngsten Vergangenheit zeigen wie wichtig eine zeitnahe Verständigung der Bevölkerung sei.

Auch beim Konsumentenschutz bringt die Novelle Neuerungen. In Zukunft wird jeder Kunde bei Abschluss des Vertrages eine kompakte Kurzzusammenfassung des Vertrages erhalten, die der leichteren Verständlichkeit dienen soll, so Köstinger.

Kündigung nach Umzug binnen zwei Monaten möglich

Die Grüne Klubobfrau Sigrid Maurer hob die verlängerten Kündigungsmöglichkeiten bei Mobilfunkverträgen hervor: Bisher war bei Verteuerungen eine Kündigungsfrist von einem Monat vorgesehen, diese wird künftig auf drei Monate gestreckt. Auch beim Wohnsitzwechsel werden Verbesserungen für Konsumenten geschaffen: Hier kommt ein Kündigungsrecht für Festnetz-Internetverträge mit einer Frist von zwei Monaten. Längerfristig gebundene Verträge können damit bei Umzügen rascher gekündigt werden.

Köstinger sprach von der "umfangreichsten Novelle in diesem Bereich seit 20 Jahren", es handle sich um eine "sehr komplexe Materie", 220 Paragraphen seien zu überarbeiten gewesen. Auch die Corona-Pandemie habe zu Verzögerungen geführt, sagte sie angesichts des langen Erarbeitungszeitraums. Nach dem Regierungs-Beschluss soll das Gesetz bis November im Nationalrat beschlossen werden - bisher haben das laut Köstinger nur neun der 27 EU-Mitgliedsstaaten geschafft.

Huawei im Visier

Eingeführt wird auch ein "Monitoringsystem" für etwaige "Hochrisikozulieferer" beim Aufbau von 5G-Netzen. Dieses zielt u.a. auf die Verhinderung allfälliger Spionage durch Herstellerländer ab und ist Teil der Umsetzung von EU-Vorgaben. In neuer Beirat in der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) soll alle zwei Jahre einen "Wahrnehmungsbericht" über etwaige Hochrisikozulieferer erstellen. Der Paragraph unter anderem im Zusammenhang mit der Debatte um den chinesischen Netzausrüster Huawei.

Bringen soll das Paket auch eine Beschleunigung des Ausbaus von Breitband und Mobilfunknetzen. Vorgesehen ist hier etwa eine wettbewerbsrechtliche Vereinfachung von Kooperationen zwischen Betreibern und von Ko-Investitionen im Bereich des Netzausbaus. Damit soll beispielsweise die gemeinsame Nutzung von Sendemasten erleichtert werden. Damit wird auch auf eine Verringerung der Anzahl der Masten und eine Attraktivierung des Infrastrukturausbaus in entlegeneren Gebieten abgezielt.

Köstinger verwies auch auf das Ziel der Regierung, bis 2030 eine flächendeckende Versorgung mit festen und mobilen Gigabit-fähigen Anschlüssen zu schaffen und die 5G-Versorgung auszubauen. Es gelte, beim Breitbandausbau "auf die Überholspur" zu bekommen, sagte sie.

Jetzt muss die vom Ministerrat beschlossene Novelle noch in den Nationalrat. Hier gibt es einen festvorgelegten Fahrplan. Doch hier sind noch Abänderungsanträge zu erwarten. Auch der Punkt Routerfreiheit könnte von Oppositionsparteien nochmal aufgegriffen werden. Aktuell liegt das der Novelle zufolge im Verantwortungsbereich der RTR (Österreichische Regulierungsbehörde).

(bagre/APA)

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