Covid-19

Deutschland streicht Entschädigung für Corona-Ungeimpfte in Quarantäne

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Menschen, die sich hätten impfen lassen können, fallen ab spätestens November im Quarantänefall um ihren Lohnfortzahlunganspruch um. Es gehe um Fairness gegenüber Geimpften, meint der Gesundheitsminister.

Im Kampf gegen Corona-Impfverweigerung zieht Deutschland die Schrauben weiter an: Bei Verdienstausfällen wegen einer behördlich angeordneten Quarantäne sollen die meisten Nicht-Geimpften spätestens ab 1. November keine Entschädigung mehr bekommen. Darauf verständigten sich die Gesundheitsminister von Bund und Ländern am Mittwoch in einem Beschluss, der der Deutschen Presseagentur vorliegt. Betroffen sind nur Menschen, für die es eine Impfempfehlung gibt und die sich aus medizinischer Sicht auch impfen lassen können.

Bei den Beratungen ging es um eine bundesweit einheitliche Linie. Erste Bundesländer hatten zuvor bereits für sich entschieden, dass Nicht-Geimpfte keinen Entschädigungsanspruch mehr haben sollen. Das deutsche Bundesinfektionsschutzgesetz sieht das auch schon vor, wenn eine Absonderung hätte durch eine empfohlene Impfung vermieden werden können. Da inzwischen auch ausreichend Impfstoff zur Verfügung steht, soll das nun umgesetzt werden. Die Details regeln die Länder.

Grundsätzlich haben in Deutschland Beschäftigte, die wegen Quarantäne zu Hause bleiben müssen, für sechs Wochen Anspruch auf Lohnersatz durch den Staat in voller Höhe, ab Woche sieben in Höhe von 67 Prozent. Die Arbeitnehmer müssen sich dabei um nichts kümmern und bekommen ihr Geld weiter direkt vom Arbeitgeber, der es sich bei der zuständigen Behörde erstatten lassen muss. Ab Woche sieben müssen Arbeitnehmer die Entschädigung selbst beantragen.

Kontaktpersonen, Reiserückkehrer

Diese Regelung soll nun spätestens ab 1. November für Ungeimpfte, für die eine Impfempfehlung vorliegt, nicht mehr gelten, wenn sie als Kontaktpersonen von Corona-Infizierten oder als Reiserückkehrer aus einem Risikogebiet im Ausland in Quarantäne müssen und nicht zur Arbeit dürfen. Für vollständig Geimpfte gelten in der Regel keine Quarantäne-Anordnungen.

In Österreich haben Personen, die unter Quarantäne gestellt werden, derzeit Entschädigungsansprüche wegen Verdienstentganges. Voraussetzung für die Lohnfortzahlung ist laut Wirtschaftskammer ein Absonderungsbescheid. Die Entschädigung kann innerhalb von drei Monaten ab Aufhebung der Quarantäne bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft beantragt werden. Der Impfstatus spielt dabei indes keine Rolle.

„Warum sollen andere für Ungeimpfte zahlen?"

Der deutsche Gesundheitsminister, Jens Spahn, verteidigte das Ende des finanziellen Ausgleichs bei Ungeimpften in Deutschland. "Da geht es übrigens nicht um Druck, sondern um Fairness gegenüber auch den Geimpften. Warum sollen andere dafür zahlen, dass jemand für sich entscheidet, sich nicht impfen zu lassen?", sagte der CDU-Politiker.

(APA/DPA)

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