Energie

Geld zurück vom Verbund: 80.000 Anmeldungen

Der Verbund zahlt von bestimmten Preiserhöhungen betroffenen Kunden Geld zurück.
Der Verbund zahlt von bestimmten Preiserhöhungen betroffenen Kunden Geld zurück.(c) BilderBox (Wodicka-Bilderbox.com)
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Ein Streit um AGB-Klauseln zwischen dem Verbund und dem VKI wurde beigelegt. Die Anmeldefrist für eine Gutschrift endet am 30. September.

Rund 80.000 Kundinnen und Kunden des Verbund haben sich bisher beim VKI angemeldet, um im (inzwischen beigelegten) Streit um Preisanpassungsklauseln Geld von dem Energieanbieter zurückzuerhalten. Das teilten die Verbraucherschützer am Mittwoch mit. Konkret geht es um drei Preiserhöhungen – per 1. April, 1. Juni und 1. September 2019. Um eine Überweisung ihrer Gutschrift zu erhalten, können sich Betroffene bis 30. September kostenlos beim VKI anmelden (http://www.verbraucherrecht.at/verbund).

Es geht dabei um eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die dem Anbieter einseitige Preiserhöhungen bei laufenden Verträgen ermöglicht hat. Der VKI führte diesbezüglich ein Verfahren gegen die EVN, in deren AGB bis 2019 eine Klausel enthalten war, die es ihr erlaubte, ihren Kunden eine geplante Preiserhöhung mitzuteilen. Widersprach der Kunde nicht innerhalb von zwei Wochen, wurde der Preis entsprechend angehoben. Sprach sich der Kunde gegen die Preiserhöhung aus, wurde der Vertrag gekündigt.

In dem damaligen Fall entschied der OGH, dass eine Preisänderungsklausel, die keinerlei betragliche Schranken für allfällige Erhöhungen enthält und auch nicht angibt, welche Gründe zu einer Verteuerung führen können, rechtswidrig ist. Anlass und Kriterien für eine Preiserhöhung müssen in einer solchen Klausel klar und verständlich dargestellt sein, führte das Höchstgericht aus (3 Ob 139/19s). In weiterer Folge schloss der VKI mit mehreren Energieanbietern einen Vergleich hinsichtlich ähnlicher Klauseln.

Auch für ehemalige Kunden

Auch der Verbund verwendete bis Mai 2020 eine Klausel, die Preiserhöhungen ohne Obergrenze ermöglichte. Heuer im Sommer kam darüber eine Einigung mit den Verbraucherschützern zustande. Dabei geht es um im Zeitraum April bis September durchgeführte Preiserhöhungen bei Strom und Gas. Man habe mit dem Verbund „eine konsumentenfreundliche Lösung gefunden, die lange Rechtsstreitigkeiten vermeidet“, erklärte Thomas Hirmke, Leiter des Bereichs Recht im VKI, im Juli.

Auch ehemalige Kunden, die noch von der letzten Preiserhöhung betroffen sind, können die Refundierung erhalten. Haushalte mit einem durchschnittlichen Energieverbrauch können in der Regel mit einer Kompensation von rund 82 Euro bei Strom und 52 Euro bei Gas rechnen, so der VKI.

Die Gutschrift ergibt sich aus der Preisdifferenz zwischen dem Energiepreis 2019 und 2020. Per Ende Juni zählte der Verbund insgesamt rund 523.000 Strom- und Gasabnehmer.

(APA/cka)

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