Umweltverträglichkeitsprüfung

Lassen sich Umweltverfahren beschleunigen?

APA/ROLAND SCHLAGER
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Lange Verfahrensdauern stehen in der Kritik, umso mehr bei klimarelevanten Projekten. Die Materie ist komplex, die Ressourcen der Behörden sind knapp – an welchen Stellschrauben könnte man dennoch drehen?

Wien. Seit der Vorwoche wissen wir es: Das Genehmigungsverfahren für die Marchfeld-Schnellstraße (S8) muss zurück an den Start (mehr dazu im Folgenden). Und wieder einmal zeigt sich: Solche Verfahren können schier endlos dauern. Hier betrifft es den Straßenbau, genauso gut könnte es eine gewerbliche Anlage sein. Oder ein Windpark. Und gerade, wenn Projekte für erneuerbare Energie in der Warteschleife hängen, stößt das auf viel Kritik. So forderte erst kürzlich ÖVP-Staatssekretär Magnus Brunner, dass UVP-Verfahren im Energiebereich mit maximal zwei Jahren begrenzt werden sollten, weil sonst die Energiewende nicht zu schaffen sei.

Von Gesetzes wegen sollte bereits jetzt bei der UVP eine Verfahrensdauer von neun bzw. sechs Monaten nicht überschritten werden – nur erweist sich das in der Praxis meist als unrealistisch. „Die Fristen, die im Gesetz stehen, haben sich als bedeutungslos herausgestellt“, sagt Josef Peer, Rechtsanwalt und Experte für öffentliches Wirtschaftsrecht in der Kanzlei FWP, zur „Presse“. Um wieder auf das S8-Verfahren zurückzukommen: Da gab es einen Fristsetzungsantrag der Projektgegner – und eine vom Verwaltungsgerichtshof festgesetzte Entscheidungsfrist bis Anfang Oktober. Diese hielt das Bundesverwaltungsgericht auch ein, entschied aber nicht in der Sache. Aufgrund von Mängeln im Behördenverfahren ist nun wieder das Klimaschutzministerium (BMK) am Zug.

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