Die offizielle Verordnung fehlt zwar noch, aber de facto scheint festzustehen: Ungeimpfte dürfen in der Nachtgastronomie weiterarbeiten. Ob sie außer dem PCR-Test noch eine FFP2-Maske brauchen, hängt davon ab, ob sich der Gesundheitsminister an Wien oder dem Après-Ski-Modell orientiert.
Nachdem der Bund seinen Corona-Stufenplan präsentiert hatte, sah es kurz so aus, als würde es ab der Stufe zwei eine Impfpflicht für Angestellte der Nachtgastronomie geben.
Die Überlegung lautete: Wenn nur mehr Immunisierte – also Geimpfte und Genesene - Zugang zur Nachtgastronomie haben, muss dasselbe wohl auch für das Personal gelten. Auch der Gesundheitsminister klang so: „Es kann nicht sein, dass nur Immunisierte in die Nachtgastronomie dürfen und die Kellner ungeschützt sind. Das ist uns bewusst.“ Damit wäre freilich die Debatte über eine Impfpflicht für weitere Branchen eröffnet gewesen.