Prozess

Pilnacek muss vor Gericht, Vorwurf: Geheimnisverrat

Christian Pilnacek
Christian PilnacekAPA/HANS KLAUS TECHT
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Der suspendierte Justizressort-Sektionschef Christian Pilnacek wird am 3. November als Beschuldigter vor einem Strafgericht stehen.

Einst galt er aufgrund seiner einflussreichen Position als heimlicher Justizminister, dann verlor er einen Teil seiner Agenden, mittlerweile ist er suspendiert. Und nun das: Am 3. November wird Christian Pilnacek einen – für ihn wohl unangenehmen – öffentlichen Auftritt haben. An diesem Tag muss sich der Spitzenbeamte im Straflandesgericht Wien vor Richterin Julia Matiasch verantworten. Gegen Pilnacek liegt ein Strafantrag wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses vor. Bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe drohen.

Darum geht es laut Strafantrag: Die Auswertung von Chats, die am Mobiltelefon des Juristen gespeichert waren, ergab, dass er einer „Kurier“-Redakteurin etwas mitteilte, das der Amtsverschwiegenheit unterliegt. Pilnacek soll verraten haben, dass die Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) eine Anzeige gegen eine „Presse“-Redakteurin bei der Staatsanwaltschaft (StA) Wien eingebracht habe. Und zwar wegen eines kritischen Artikels, den die „Presse“-Redakteurin verfasst hatte. Pilnacek soll auch verraten haben, dass die StA Wien beabsichtige von der Einleitung eines Strafverfahrens abzusehen. Tatsächlich wurde die Sache umgehend fallen gelassen. Und die WKStA musste zurück rudern.
Der Sektionschef ist auch Beschuldigter in einem anderen strafrechtlichen Ermittlungsverfahren. Es geht um den Verdacht, er habe Justizinterna an den Bauunternehmer Michael Tojner verraten. Die Chats, um die es nun im Prozess Anfang November gehen wird, sind ein Fund, der den Ermittlern der Tojner-Causa in die Hände fiel. Pilnacek weist alle Vorwürfe zurück. Für ihn gilt die Unschuldsvermutung.

Pilnacek geht vor den VfGH

An anderer Front geht Pilnacek in die Offensive: Der suspendierte Sektionschef bekämpft die Weitergabe privater Chatprotokolle vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH). In der am Mittwoch begonnenen „Oktober-Session“ sollen die Höchstrichter darüber befinden, ob Pilnaceks Persönlichkeitsrechte dadurch verletzt wurden, dass seine Chatprotokolle allen Mitgliedern des U-Ausschusses zur Verfügung gestellt wurden und in der Folge über die Neos in den Medien landeten.
Zudem wendet er sich vor dem VfGH auch gegen ein Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes, das seine Suspendierung befürwortete. (m. s./aich)

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