BVT

Erster BVT-Prozess startet am 8. November

War auch Gegenstand eines parlamentarischen U-Ausschusses: die BVT-Affäre. Doch die Verdachtsmomente, die zu der Razzia in BVT-Büros führten, ließen sich kaum erhärten.
War auch Gegenstand eines parlamentarischen U-Ausschusses: die BVT-Affäre. Doch die Verdachtsmomente, die zu der Razzia in BVT-Büros führten, ließen sich kaum erhärten.(c) APA/HERBERT PFARRHOFER (HERBERT PFARRHOFER)
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Lange drei Jahre und acht Monate nach der hoch umstrittenen Razzia in den Büros des Verfassungsschutzes, des BVT, stehen in der zweiten Novemberwoche zwei Männer aus dem BVT wegen Amtsmissbrauchs vor dem Richter.

Im Februar 2018 fand im Gebäude des österreichischen Staatsschutzes, also im Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT), eine Razzia statt. Das damals von Herbert Kickl (FPÖ) geführte Innenressort spielte im Vorfeld eine nicht unwesentliche Rolle. Später sollte ebendiese Hausdurchsuchung vom Oberlandesgericht Wien als rechtswidrig eingestuft werden. Mittlerweile wird das BVT - nicht zuletzt wegen dieser Razzia bzw. des einhergehenden Reputationsverlustes - umstrukturiert. Von dieser Affäre (später kamen andere hinzu) ist aus strafrechtlicher Sicht kaum etwas übrig geblieben. Und doch findet ab 8. November der erste BVT-Prozess statt. 

Die Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA), die Behörde, die die seinerzeitige Hausdurchsuchung beantragt hatte (ein Richter hatte die Anordnung genehmigt), wollte offenbar nicht lockerlassen und schrieb eine Amtsmissbrauchs-Anklage. Und zwar gegen den früheren Leiter der Spionageabwehr im BVT, P., den BVT-Gruppenführer S. und den Schwiegervater von P., den früheren Bundespräsidentschaftskandidaten Rudolf Gehring, einst Bundesparteiobmann der Christlichen Partei Österreichs (CPÖ). Letzterer soll P. gedrängt haben, im März 2016 eine Anfrage an Partnerdienste zu einem russischen Oppositionspolitiker zu veranlassen. Alle drei bestreiten die Vorwürfe. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Besonders im Fokus der Anklage steht P. Er ist übrigens nicht mehr im BVT. Sein Dienstverhältnis wurde im September 2018 einvernehmlich aufgelöst. Ihm wird nun vorgeworfen, in Österreich aufhältige Nordkoreaner zu Unrecht observiert zu haben. Auch soll er rechtswidrig Rechnungen für Getränke und Essen als dienstliche Ausgaben verrechnet haben. Allerdings musste die WKStA einige der ursprünglich aufgelisteten Rechnungen nach gerichtlicher Überprüfung der Anklage wieder streichen. Der übrig gebliebene mutmaßliche Schaden durch Kaffeehaus- und Lokalbesuche ist mit etwa 700 Euro überschaubar.

Der Anwalt von P., Otto Dietrich, schätzt die Sache auf Befragen der „Presse“ so ein: „In der Verhandlung wird sich ergeben, dass die Vorwürfe unberechtigt und falsch sind.“ Ebendiese Verhandlung startet, wie erwähnt, am 8. November im Straflandesgericht Wien. Drei Jahre und acht Monate nach der Razzia.

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