Es hat einige Zeit gebraucht, bis Bundeskanzler Sebastian Kurz als Beschuldigter einvernommen wurde. Die Justiz sagt: Es sei Sache des unabhängigen Richters Termine festzulegen. Nun heißt es: weiter warten.
Mitte Mai wurde bekannt, dass die Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) gegen Bundeskanzler Sebastian Kurz wegen Falschaussage-Verdachts ermittelt. Es sollte bis Ende Juli dauern, ehe feststand, dass Kurz nicht von der WKStA, sondern (so wie er dies angeregt hat) von einem Haft- und Rechtsschutzrichter zu den Vorwürfen befragt wird. Dann sollte es weitere sechs Wochen, bis 3. September, dauern, bis es wirklich soweit war. Die Termine bestimme der Richter, heißt es dazu seitens der Justiz.
Man könnte dies angewandte Unabhängigkeit nennen. Die Richterschaft lässt sich nicht dreinreden, wenn es um das „Management“ eines Strafverfahrens geht. Und man gibt sich diskret. So wurde bereits Ende Juli vom zuständigen Gericht, dem Landesgericht für Strafsachen Wien, mitgeteilt: „Nähere Informationen zum Ablauf oder Inhalt der Einvernahme bzw. der Person des zuständigen Richters sind nicht vorgesehen.“