EU-Kommissar Barnier will mit einer Bankenreform die Steuerzahler aus der Pflicht nehmen: Gläubiger und Aktionäre sollen künftig an erster Stelle zur Kassa gebeten werden und Banken für mögliche Schäden aufkommen.
Brüssel. Nie wieder sollen Europas Steuerzahler zur Kasse gebeten werden, wenn eine Bank in die Pleite rasselt: Dieser Grundsatz trägt die Vorstellungen zum Krisenmanagement im Finanzsektor, die EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier am Mittwoch vorgestellt hat. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass sich die Käufer von Bankaktien und Bankanleihen künftig dessen bewusst sein müssen, dass sie beim nächsten Bankenkrach als erste zum Handkuss kommen werden.
„Die Bank muss für die Prävention und auch für mögliche Schäden aufkommen, die sie angerichtet hat. Die Banken sollen wissen, dass Gläubiger und Aktionäre an erster Stelle zur Kassa gebeten werden“, sagte Barnier.
Pflicht zum „Banken-Testament“
Dem französischen EU-Kommissar schweben drei Grundzüge einer Bankenreform vor, die verhindern sollen, dass sich Aktionäre und Gläubiger von Banken künftig schadlos halten, weil der Staat ihr Institut für „too big to fail“ hält und mit Steuergeld rettend einspringt.
Erstens sollen alle Banken – egal, ob sie nur in einem Land tätig sind oder grenzüberschreitend Geschäfte machen – einen sogenannten „Living Will“ verfassen müssen. Dieses „Banken-Testament zu Lebzeiten“ soll noch vor Ausbrechen einer Krise regeln, wie die Bank zu sanieren oder schlimmstenfalls aufzulösen ist. „Diese Pläne müssen ausführlich und realistisch sein und sollten von keinerlei öffentlicher Unterstützung ausgehen“, heißt es in der Mitteilung.
Ausnahmen könnte es nur für kleine Institute geben. Wie die definiert werden sollen, wird Barnier im Frühjahr 2011 erklären. Denn bis dann werden seine Experten die nun vorgestellten grundsätzlichen Überlegungen in konkrete Gesetzesvorschläge gießen.
Vorbeugen statt nachsehen
Zweitens sollen die nationalen Finanzaufsichtsbehörden – in Österreich wären das die Nationalbank und die Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA – schon vorbeugend eingreifen dürfen, wenn sich abzeichnet, dass bei einer Bank die Dinge aus dem Ruder laufen.
Diese präventiven Befugnisse können nach Vorstellung der Kommission darin bestehen, bestimmte Tätigkeiten wie hoch riskante Geschäfte zu verbieten, die Bank zu erweiterten Auskünften zu verpflichten oder den Übergang zu einer Gruppenstruktur vorzuschreiben, um einzelne schwächelnde Institute aufzufangen.
Streit um Abwicklungsfonds
Als Auslöser für dieses vorbeugende Eingreifen sieht die Kommission Verstöße gegen die EU-Eigenkapitalrichtlinie vor. Allerdings soll nicht schon das geringe Abweichen von der vorgeschriebenen Kernkapitalquote dazu führen, dass die Bankenaufsicht einen Sonderverwalter ins Haus schickt. Das soll nur dann geschehen, wenn sich eine Bank hartnäckig ihren Verpflichtungen widersetzt, die Sanierung voranzutreiben.
Drittens sollen unrettbare Banken geordnet in Insolvenz gehen, statt hektisch verstaatlicht zu werden. Hier sind die größten Konflikte um die Schaffung neuer Gesetze zu erwarten. Denn Barnier wünscht sich einen EU-weiten Abwicklungsfonds. Die Finanzminister halten davon aber nichts. 2014 wird er einen Anlauf unternehmen, „institutionelle Fragen“ anzupacken – möglicherweise auch den EU-Abwicklungsfonds.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 21.10.2010)