Steuerreform

SPÖ fordert CO2-Ausnahme für Mieter

Julia Herr (Archivaufnahme, 2014)
Julia Herr (Archivaufnahme, 2014)Die Presse, Clemens Fabry
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„Mehrkosten durch eine CO2-Bepreisung müssen von den Vermietern getragen werden", betont die rote Umweltsprecherin Julia Herr mit Blick auf die Steuerreformpläne.

Die SPÖ fordert eine Ausnahme für Mieterinnen und Mieter bei der geplanten CO2-Steuer. "Mehrkosten durch eine CO2-Bepreisung müssen von den Vermietern getragen werden und dürfen von ihnen auch nicht an Mieter weitergegeben werden", fordert Umweltsprecherin Julia Herr. Sie verweist darauf, dass die Mieter nicht selbst über die Art ihres Heizsystems entscheiden können.

Der Statistik Austria zufolge leben knapp vier von zehn Menschen in Österreich in einer Mietwohnung. Laut einer von der Arbeiterkammer im Vorjahr veröffentlichten Studie werden diese am häufigsten mit Fernwärme beheizt, an zweiter Stelle liegt Erdgas. Brennholz und Heizöl kommt dagegen bei Mietwohnungen kaum zum Einsatz. Rechnet man Eigentums- und Mietwohnungen zusammen, ist Gas der häufigste Brennstoff: 27,3 Prozent der Haushalte heizen mit Erdgas, 25 Prozent mit Fernwärme, jeweils 16 Prozent mit Heizöl bzw. Holz (inkl. Hackschnitzel und Briketts).

„CO2-Bepreisung umzuhängen wäre doppelt absurd“ 

Die SPÖ verweist nun darauf, dass sich die Mieter ihr Heizsystem nicht selbst aussuchen könnten. "Ihnen die CO2-Bepreisung umzuhängen wäre also doppelt absurd, denn die 'Steuerungswirkung' wäre hier gleich Null", sagt Herr in einer Aussendung. Die SPÖ-Umweltsprecherin fordert daher, dass die Mehrkosten von den Vermietern getragen werden, wenn diese das Heizsystem nicht umstellen wollen. Außerdem brauche es Förderungen zum Systemwechsel für Menschen mit geringen Einkommen und für den sozialen Wohnbau.

Gegen eine "Überwälzung der CO2-Kosten auf Vermieter" sprach sich am Freitag der ÖHGB aus. Die Mieter würden über ihr Heizverhalten und damit die Höhe der Heizkosten bestimmen, hieß es in einer Aussendung. Einen "klimaschützenden Lenkungseffekt" könne es laut der Eigentümervertretung nur dann geben, "wenn der Nutzer weiterhin vollständig für seine Kosten aufkommt."

Das Umweltministerium wollte sich angesichts der noch laufenden Verhandlungen über die Steuerreform nicht dazu äußern, wie Mietwohnungen beim CO2-Preis berücksichtigt werden könnten. Bereits im April haben sich Bund und Länder aber auf das Auslaufen fossiler Energieträger beim Heizen geeinigt. Demnach sollen Kohle- und Ölheizungen bis spätestens 2035 ausgetauscht werden, Erdgas soll nur noch bis 2040 verheizt werden dürfen. Bei Neubauten sollen Gasheizungen schon ab 2025 der Vergangenheit angehören.

(APA)

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