Gastbeitrag

Der Nachbar baut, der Pool leckt

Der Nachweis eines Verschuldens (also einer sorgfaltswidrigen Bautätigkeit) ist nicht erforderlich.
Der Nachweis eines Verschuldens (also einer sorgfaltswidrigen Bautätigkeit) ist nicht erforderlich.(c) imago/imagebroker (imago stock&people)
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Die Risken für Bauherren, -firmen und Nachbarn durch Bauführung an der Grenze.

Wien. Die Bauwirtschaft in Österreich feiert Hochkonjunktur, und das freut viele in unserem Land, aber nicht alle. Bautätigkeiten in bereits dicht bebauten Gebieten sind für alle Beteiligten heikle Angelegenheiten. Die Bauherren sowie die beauftragten Firmen sind mit erschwerten, beengten Verhältnissen bei der Einrichtung und Abwicklung ihrer Baustellen konfrontiert. Angrenzende Anrainer hingegen fühlen sich durch Staub, Lärm und Erschütterungen, die von einer Baustelle unweigerlich ausgehen, gestört. Konflikte sind aufgrund der unterschiedlichen Interessenslagen vorprogrammiert.

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Anlassfall dieses Beitrags, der die Rechtsfolgen von Bauschäden für die beteiligten Personen aufzeigen soll, ist ein Schwimmbecken auf einer dem Bauvorhaben benachbarten Liegenschaft, welches infolge vermeintlicher Setzungen Wasser verliert. Die Maßnahmen der Baufirma zur Sicherung der Baugrube wurden als schadenskausales Ereignis festgestellt, ein sorgfaltswidriges Verhalten der beteiligten ausführenden Unternehmen konnte nicht festgestellt werden. Die Haftung des Bauherrn wurde dennoch vom Gericht (zumindest teilweise) bejaht. Wie kommt es dazu, und was haben Baufirmen und Bauherren in ähnlich gelagerten Fällen zu beachten?

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