Schadenersatz

Weniger bügeln wiegt toten Mann nicht auf

Die Frau erspare sich aber nun Arbeit für den Mann, wie waschen und bügeln, erwiderten die Rechtsvertreter des Spitals.
Die Frau erspare sich aber nun Arbeit für den Mann, wie waschen und bügeln, erwiderten die Rechtsvertreter des Spitals.(c) imago images/Norbert Schmidt (Norbert Schmidt via www.imago-images.de)
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Frau erhält Geld, auch wenn die Wäsche weniger wurde.

Wien. Infolge einer Fehlbehandlung im Spital war ihr Ehemann verstorben. Neben der Trauer stand für die Witwe die juristische Aufarbeitung des Falls an. Schließlich fehle ihr Mann auch für Arbeiten im Haushalt, betonte sie. Andererseits erspare sich die Frau aber nun Arbeit für den Mann, wie waschen und bügeln, erwiderten die Rechtsvertreter des Spitals. Doch greift dieses Argument?

Als Hinterbliebener hat man Anspruch auf Ersatz aller Leistungen, die der Getötete erbracht hätte. Der pensionierte Mann hat sämtliche Einkäufe für das Paar erledigt, die Mahlzeiten zubereitet und leichte Instandhaltungsarbeiten in der Wohnung getätigt. Am Putzen war er beteiligt.

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