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96-jährige frühere KZ-Sekretärin vor Prozessbeginn geflohen

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Irmgard F. wird Beihilfe zum Mord in über 11.000 Fällen vorgeworfen. Sie wird nun per Haftbefehl gesucht.

Eine 96-Jährige ist vor Beginn ihres Prozesses wegen Beihilfe zum Mord im KZ Stutthof geflohen. Das deutsche Landgericht Itzehoe habe einen Haftbefehl erlassen, sagte der Vorsitzende Richter Dominik Groß am Donnerstag. Der Angeklagten Irmgard F. wird Beihilfe zum Mord in über 11.000 Fällen vorgeworfen. Als Stenotypistin und Schreibkraft in der Lagerkommandantur des KZ Stutthof bei Danzig, das heute in Polen liegt, soll sie zwischen Juni 1943 und April 1945 den Verantwortlichen des Lagers bei der systematischen Tötung von Gefangenen Hilfe geleistet haben.

Die 96-Jährige habe ihr Heim in Quickborn (Schleswig-Holstein) in der Früh in unbekannte Richtung verlassen, sagte Gerichtssprecherin Frederike Milhoffer. "Sie hat ein Taxi genommen." Fahrziel sei eine U-Bahn-Station in Norderstedt am Hamburger Stadtrand gewesen.

Im Verhandlungssaal in einem Industriegebäude in Itzehoe bei Hamburg warteten unterdessen mehr als 50 Journalisten und Zuschauer, zwölf Vertreter der 30 Nebenkläger, der Verteidiger und weitere Prozessbeteiligte. Geplant war zum Auftakt des Prozesses die Verlesung der Anklage.

Auschwitz-Komitee: „Verachtung des Rechtsstaats"

Das Internationale Auschwitz-Komitee zeigte sich empört über die Flucht der Angeklagten. "Darin zeigt sich eine unglaubliche Verachtung des Rechtsstaats und auch der Überlebenden", sagte Vize-Exekutivpräsident Christoph Heubner am Donnerstag. Das Komitee vertritt KZ-Überlebende und deren Angehörige.

Im Juli 2020 hatte das Landgericht Hamburg einen ehemaligen Wachmann in Stutthof zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Das Gericht sprach den 93-Jährigen wegen Beihilfe zum Mord in 5230 Fällen schuldig - mindestens so viele Gefangene wurden nach Überzeugung des Gerichts während der Dienstzeit des Angeklagten von August 1944 bis April 1945 in Stutthof ermordet. 30 wurden in einer geheimen Genickschussanlage im Krematorium des Lagers getötet. Mindestens 200 wurden in der Gaskammer und in einem verschlossenen Eisenbahnwaggon mit Zyklon B umgebracht. Wenigstens 5.000 Menschen starben in Folge der lebensfeindlichen Bedingungen im sogenannten Judenlager von Stutthof.

Der Verteidiger der Angeklagten im Itzehoer Verfahren, Wolf Molkentin, räumte in einem Interview mit dem "Spiegel" ein, dass Beihilfe zum tausendfachen Mord auch vom Schreibtisch aus erfolgen könne. Bei einer Schreibkraft könnte die Messlatte für eine strafrechtliche Verantwortung jedoch höher anzulegen sein. "Vorliegend wird es auch darauf ankommen, ob eine Kenntnis von den Mordmerkmalen, Grausamkeit oder Heimtücke, vorlag. Sonst bliebe nur Beihilfe zum Totschlag, das wäre dann verjährt", sagte Molkentin.

Nach einem Bericht der ARD-"Tagesschau" aus dem vergangenen Jahr war die Angeklagte bereits mehrfach als Zeugin befragt worden. 1954 habe sie ausgesagt, dass der gesamte Schriftverkehr mit dem SS-Wirtschaftsverwaltungshauptamt über ihren Schreibtisch gelaufen sei. KZ-Kommandant Paul Werner Hoppe habe ihr täglich Schreiben diktiert und Funksprüche verfügt. Von der Tötungsmaschinerie, der während ihrer Dienstzeit in unmittelbarer Nähe Zehntausende Menschen zum Opfer fielen, habe sie nichts gewusst, sagte sie damals.

(APA/dpa)

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