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EU an Polen: Coronahilfen erst nach Reformen

Corona-Wiederaufbaufonds wird seitens der EU vorerst zurückgehalten.
Corona-Wiederaufbaufonds wird seitens der EU vorerst zurückgehalten.(c) imago images/ZUMA Wire (Attila Husejnow via www.imago-images.de)
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Die Kommission hält Gelder zurück. Polens Verfassungsgericht entscheidet über den Vorrang nationalen Rechts.

Wien/Brüssel/Warschau. Im 750 Milliarden Euro schweren Corona-Wiederaufbaufonds der EU sind 24 Milliarden für Polen vorgesehen – doch die Kommission hält das Geld vorerst zurück. Der Grund: Die Behörde knüpft die Auszahlung an die Einhaltung des Prinzips der Rechtsstaatlichkeit in den Mitgliedsländern; und hier zählt die Regierung in Warschau zu den großen Sorgenkindern. Allein wegen der Reform des Justizsystems laufen mehrere Verfahren gegen das osteuropäische Land. So hat die Kommission Zweifel an der Unabhängigkeit des polnischen Verfassungsgerichts. Vorsitzende Julia Przylebska ist eine enge Vertraute von PiS-Chef Jaroslaw Kaczynski.

Brüssel stellt nun eine Auszahlung der ersten Tranche für November in Aussicht, wie das Portal „Politico“ berichtet. Dafür aber müssten gewisse „Meilensteine“, also Forderungen zur „Wiederherstellung der Rechtsstaatlichkeit“ erfüllt werden, so der Bericht. Die Kommission wolle trotz des seit Jahren vergifteten Klimas nicht alle Gesprächskanäle kappen. Derweil sieht es nicht danach aus, als würde Warschau einlenken – im Gegenteil. Das polnische Verfassungsgericht befasst sich nun mit der grundsätzlichen Frage, ob das nationale Grundgesetz über EU-Recht stehe. Eine Entscheidung darüber wurde mehrfach vertagt und zuletzt auf den 7. Oktober verschoben.

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