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Höchstgericht: Mieterin muss Vorzimmer für neuen Lift abtreten

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Oberster Gerichtshof lässt zwangsweise Verkleinerung einer Wohnung zugunsten einer Lifthaltestelle zu.

Wien. Das erste Mal groß umbauen musste die Mieterin schon beim Einzug 2005: Die 58-Quadratmeter-Wohnung war abgesehen davon, dass sie höchst desolat war und eine Heizung und ein Badezimmer fehlten, sehr unpraktisch geschnitten. Im Gegenzug für einen niedrigen Mietzins übernahm die Frau die Sanierung auf eigene Kosten. Jetzt stehen ihr neue Umbauten ins Haus – um nicht zu sagen: in die Wohnung. Die wird um 2,5 Quadratmeter Nutzfläche kleiner.
Grund für die bevorstehende Veränderung ist ein Aufzug, der für einen mittlerweile erfolgten Dachbodenausbau hatte eingebaut werden müssen. Im 4. Stock, in dem die Mieterin wohnt, fehlt bisher eine Haltestelle; wollen sie und die drei anderen Parteien in diesem Geschoß den Aufzug benützen, müssen sie einen Stock höher oder tiefer aus- bzw. einsteigen.

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