60 Jahre Anwerbeabkommen

Die deutsch-türkische Schicksalsverknüpfung

(c) imago images/Michael Gstettenbauer (Michael Gstettenbauer via www.imago-images.de)
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Der Vertrag von Bad Godesberg, mit dem die BRD im Oktober 1961 den Arbeitsmarkt für Türken öffnete, veränderte das Leben von Millionen Menschen direkt, aber auch die Gesellschaften beider Länder.

Bonn/Berlin/Ankara. Der Sänger Tarkan Tevetoğlu, der Regierungsberater Fahrettin Altun und der Fußball-Manager Hamit Altintop sind sehr verschiedene Leute. Der erste wird von Millionen Türken als Pop-Superstar angehimmelt, der zweite ist einer der mächtigsten Männer im engsten Kreis um Präsident Recep Tayyip Erdoğan, der dritte ist Teamchef der türkischen Nationalmannschaft. Doch eines verbindet die drei Männer: ihre Geburt in Deutschland.

Wie die Biografien von Millionen anderer Türken sind die Lebensläufe des Popstars, des Präsidentensprechers und des Fußballers untrennbar mit der türkischen Massenmigration in die Bundesrepublik Deutschland verbunden, die vor 60 Jahren mit dem Anwerbeabkommen von 1961 begann. Ob Handwerker, Taxifahrer oder Wissenschaftler: Wenn Türken mit deutschen Gästen ins Gespräch kommen, erzählen sie oft von Verwandten oder Freunden, die in Deutschland leben. Andere verbrachten dort ihre Kindheit und zogen mit ihren Eltern in den 1980er-Jahren zurück in die Türkei, als die BRD heimkehrwilligen Türken eine Rückkehrprämie anbot.

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