Urteil

Wien-Anschlag: Den Terroristen „maximal zehn Mal gesehen“

Kerzen nach dem Terror vom 2. November 2020. Der nunmehrige Angeklagte kannte den Attentäter, erklärt aber mit dem Anschlag nichts zu tun zu haben. Hier sind die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen.
Kerzen nach dem Terror vom 2. November 2020. Der nunmehrige Angeklagte kannte den Attentäter, erklärt aber mit dem Anschlag nichts zu tun zu haben. Hier sind die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen.Die Presse/Clemens Fabry
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Ein 25-jähriger Tschetschene, der vor dem Wien-Terror Kontakt zum späteren Attentäter hatte, stand am Montag vor Gericht. K. wird Propaganda für die IS-Miliz vorgeworfen. Urteil (nicht rechtskräftig): ein Jahr Haft, davon drei Monate unbedingt.

Vor zwei Wochen wurde in Wien G. S., ein 22-jähriger Jihadist mit türkischen Wurzeln, zu zwei Jahren teilbedingter Haft verurteilt. Und zwar weil er für die Terrormiliz Islamischer Staat (IS) Propaganda gemacht hatte. Der Mann war ein Bekannter des späteren Wien-Terroristen K. F. (20) gewesen. Am Montag fand erneut ein solcher Prozess statt. Die Vorwürfe waren nahezu ident. Angeklagt war diesmal der Tschetschene K. (25).

Auch K. hatte den – von der Polizei erschossenen – Attentäter gekannt. „Maximal zehn Mal“ will er ihn voriges Jahr gesehen haben. „Ich habe ihn nicht sehr gut gekannt. Er hat nicht viel geredet.“

Die Anklage wirft K. vor, regelmäßig an Islamisten-Treffen in einer von einem Bekannten eigens angemieteten Wohnung in St. Pölten teilgenommen zu haben. Mindestens zwei Mal, am 27. September und am 25. Oktober 2020, gesellte sich auch der nachmalige Terrorist K. F. zu der Gruppe. K. F. tötete am 2. November 2020 in der Wiener Innenstadt vier Menschen. 23 verletzte er zum Teil schwer.

Bei Razzien im Umfeld des Terroristen wurde an einigen Orten IS-Propagandamaterial gefunden. Mehrere junge Männer, darunter auch der nunmehrige Angeklagte, kamen in U-Haft. Eine direkte Beteiligung an dem Anschlag, etwa die Mithilfe bei den Vorbereitungen, konnte bisher aber noch keinem Verdächtigen nachgewiesen werden.

27-Jähriger als Terror-Helfer?

Zuletzt haben Ermittlungen ergeben, dass ein 27-jähriger gebürtiger Afghane, der die österreichische Staatsbürgerschaft hat und mehrfach wegen Gewalttaten vorbestraft ist, den Terroristen K. F. möglicherweise auf das Attentat vorbereitet hat. Dieser Mann wohnte zeitweise bei K. F. DNA-Spuren des 27-Jährigen fanden sich auf einer der Tatwaffen. Der 27-Jährige bestreitet eine Mitwirkung am Terror vom 2. November.
Aber zurück zu K. Unter strenger Bewachung – nicht weniger als zwölf schwer bewaffnete und maskierte Justizwachebeamte sicherten den Gerichtssaal – wurde dieser nun einvernommen. Hatte K. im Vorfeld noch weitgehend geschwiegen oder teilweise unrichtige oder unvollständige Antworten gegeben, so gab der von Verteidiger Sinan Dikme vertretene Angeklagte nun erstmals Auskunft. Etwa über seine Religion: „Ich bin ein gläubiger Muslim. Ich bete fünfmal am Tag.“ Und er versicherte dem Schöffensenat (Vorsitz: Richter Andreas Hautz), dass er „die IS-Leute ganz klar für Verbrecher und Terroristen“ halte. Bei den Islamisten-Treffen in St. Pölten sei der IS auch gar kein Thema gewesen.

Hinsichtlich der Verbindung zum Wien-Attentäter erklärte Rechtsvertreter Dikme zugunsten seines Klienten: „Nur weil ich mit einer Person zweimal gebetet habe oder zweimal gegessen habe, heißt das nicht, dass ich seine Weltanschauung teile.“

„Das war ein Satire-Video“

Doch es waren gewisse Details, die dem Richter auffielen. So hatte K. am Tag des Terrors einem Freund ein jihadistisches Video geschickt. Der (übersetzte) Text: „Es ist traurig, dass viele Menschen Muslimen nicht vertrauen. Und die Medien über Muslime immer schlecht berichten. Nicht alle Muslime sind Terroristen, aber ich schon.“

K. (er war 2008 mit seiner Mutter und seinen Geschwistern nach Österreich gekommen) rechtfertigte sich so: „Das war das Satire-Video von einem Blogger.“ Der Richter: „An dem Tag war Ihnen nach Satire. . .“ Und: „Was kennen Sie für Leute, die Ihnen so was schicken?“
Kurz nach dem Terror schrieb K. einem Bekannten: „Wenn man mich fragt, würde ich das nicht machen.“ Dies sei aber auf frühere Anschläge in Frankreich bezogen gewesen, gab K. zu Protokoll. Der Richter erinnerte daran, dass sich in jenen Stunden alles um Wien gedreht habe, „und Sie haben sich für Frankreich interessiert“.

Die Staatsanwältin forderte Bestrafung wegen Mitgliedschaft in der Terrormiliz IS. Erinnerte an deren grauenhafte Mordvideos. Und erwähnte das „andere Frauenbild“ der Jihadisten: „Ich als Frau hätte nichts zu sagen. Dagegen müssen wir uns wehren.“ Letztlich wurde K. zu einem Jahr Haft verurteilt, davon drei Monate unbedingt. Die Verteidigung meldete Rechtsmittel an, das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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