Gastkommentar

Titelentzug wäre nicht angemessen

Sich auf Christine Aschbacher einzuschießen, ist verfehlt. Die Hochschulen sind zur Verantwortung zu ziehen.

Die Zurückweisung des Plagiatsvorwurfs in Bezug auf Christine Aschbachers Diplomarbeit hat zu heftigen Kontroversen geführt. Dabei wurde nach allen Seiten hin übertrieben und Wesentliches übersehen. Vorab: Es freut den Autor dieser Zeilen zu sehen, dass seine Analyse in der „Presse“ vom 19. Jänner Bestätigung gefunden hat: Persönliche Verantwortung setzt Verschulden voraus. Wenn die Betreuer die vorgelegte Arbeit für gut (bzw. sogar Sehr gut) erachteten und der Kandidatin keine bewusst begangene Täuschungshandlung vorgeworfen werden kann, wäre ein Titelentzug als persönliche Sanktion auch nicht zu verantworten.

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Dieses Ergebnis hat nun zu massiver Kritik an der Österreichischen Agentur für Wissenschaftliche Integrität (ÖAWI) geführt: Wie kann ein Titel Bestand haben, wenn bei einer Diplomarbeit so schwere Mängel nachgewiesen werden? Dazu ist festzuhalten: Wenn die ÖAWI die objektive Qualität von wissenschaftlichen Arbeiten beurteilen sollte, dann wäre dies ein massiver Eingriff in die Hochschulautonomie; dann würde diese Einrichtung tatsächlich zu einer wissenschaftlichen Ober- und Letztinstanz werden. Man kann durchaus darüber reden, ob ein solches Modell angedacht werden könnte, vielleicht nur für Extremfälle. Ein solches Modell ist aber nicht geltendes Recht.

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