Nach der Rückkehr der Zwillinge und des Vaters aus dem Kosovo schieben die Behörden die Zuständigkeit für ein mögliches humanitäres Bleiberecht hin und her.
Im Fall Komani wird munter weiter gestritten, wer entscheiden soll, ob die Familie aus dem Kosovo in Österreich bleiben kann. Während das Innenministerium der Meinung ist, dass der Wiener Magistrat das letzte Wort zu sprechen hat, sieht dieser die Zuständigkeit bei der Sicherheitsdirektion.
Die Leiterin der Einwanderungsbehörde im SPÖ-regierten Wien, Beatrix Hornschall, meint im heutigen Ö1-"Morgenjournal": "Sobald wir die Unterlagen haben, ist der Akt am nächsten Tag schon bei der Sicherheitsdirektion Wien." Wenn sich die Sicherheitsdirektion gegen die Erteilung eines humanitären Aufenthalts ausspreche, "dann sind solche Anträge zurückzuweisen".
Das Innenministerium sieht die Lage anders. Ressortchefin Maria Fekter (V) verwies in einer Aussendung darauf, dass im Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz unmissverständlich geregelt sei, dass der Magistrat entscheide: "Ich lade die Leiterin der Magistratsabteilung 35, Mag. Beatrix Hornschall, sehr herzlich zu einer nochmaligen Schulung der aktuellen Gesetzeslage ins Innenministerium ein, um alle Unklarheiten für die Stadt Wien zu beseitigen", so die Innenministerin "versöhnlich".
Rechtsexperten fordern nun eine Klarstellung. Asylanwalt Georg Embacher meint auf Anfrage der APA, die gegenwärtigen Regelungen führten zu einem "kompletten Chaos". Zwar sei wohl auch die Gesetzes-Interpretation des Innenministerium möglich, in der Praxis habe sich aber gezeigt, dass die Einschätzungen der Sicherheitsdirektion als entscheidend betrachtet würden. Er habe Bescheide vorliegen, in denen die Abweisung eines Antrags mit der verbindlichen Vorgabe durch die Sicherheitsdirektion begründet worden sei.
Ähnlich sieht es Verfassungsrechtler Heinz Mayer im "Mittagsjournal": Das Gesetz sei so schlecht formuliert, "dass man nicht ausschließen kann es so zu sehen, wie es Innenministerin Fekter tut", meint Mayer: "Nur, ich glaube, so hat es bis jetzt niemand gesehen."
Der Streit um die behördliche Zuständigkeit im Fall Komani hatte sich schon in Steyr entbrannt, dessen Magistrat ursprünglich für das Verfahren zuständig war. Zwar hatte sich die Gemeinde ursprünglich bei der oberösterreichischen Sicherheitsdirektion für die Familie ausgesprochen, nach einem negativen Bescheid dieser jedoch einer Ausweisung zugestimmt. Währen die SP-regierte Gemeinde damit argumentiert, dass man an die Vorgaben der SID gebunden sei, betonte die Innenministerin, Steyr hätte frei entscheiden können.
(Red.)