Demokratie

Kostet (wieder) ein Misstrauensantrag Kurz die Kanzlerschaft?

Ein Bild aus besseren Tagen: Vizekanzler Werner Kogler und Kanzler Sebastian Kurz.
Ein Bild aus besseren Tagen: Vizekanzler Werner Kogler und Kanzler Sebastian Kurz. (c) Reuters
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Kanzler Kurz sieht sich mit schweren Vorwürfen konfrontiert - und weist diese zurück. Die Opposition plant eine Sondersitzung zur Causa, die FPÖ droht mit einem Misstrauensantrag. Was tun die Grünen?

Es ist eine Geschichte voller Niederlagen - mit einer Ausnahme: Ein einziger Misstrauensantrag in der Geschichte der Zweiten Republik fand im Parlament bisher eine Mehrheit. Dieser eine ist nicht lange her. Er datiert auf den 27. Mai 2019, trägt die Nummer 186 und kostete die türkis-blaue Bundesregierung das Amt - respektive dem, was davon noch übrig war. Damals unterstützen die FPÖ und die Liste Jetzt eine entsprechende Initiative der SPÖ. Es folgten die Einsetzung einer Expertenregierung mit Österreichs erster Kanzlerin an ihrer Spitze sowie vorgezogene Neuwahlen und die Angelobung der ersten türkis-grünen Koalition auf Bundesebene. Könnte ähnlich Historisches nun auch stattfinden?

Immerhin: Gegen den Bundeskanzler, der vor etwas mehr als zwei Jahren aus dem Amt gestimmt worden ist, wird nun ermittelt. Sebastian Kurz (ÖVP) sieht sich derzeit nicht mehr nur mit Vorwürfen der Falschaussage im parlamentarischen Untersuchungsausschuss konfrontiert (Er gab dort an, über die Bestellung von Thomas Schmid zum Alleinvorstand der Staatsholding Öbag nur informiert, nicht aber eingebunden gewesen zu sein, während die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft aus Chats anderes herauslesen will), sondern auch mit dem Verdacht, sich der Untreue und Beihilfe zur Bestechlichkeit schuldig gemacht zu haben. Er selbst bestreitet das vehement, sieht sich als Opfer und versteht „nicht, warum ich immer schuld sein soll“, wie er Mittwochabend im ORF sagte.

Während für Kurz sowie alle anderen Beschuldigten die Unschuldsvermutung gilt, sieht die Opposition die Grenze des Tragbaren überschritten. SPÖ, FPÖ und Neos beantragten nach Bekanntwerden der neuen Vorwürfe am Mittwoch geschlossen eine Sondersitzung des Nationalrates, der freiheitliche Parteichef Herbert Kickl stellte überdies einen Misstrauensantrag gegen den Kanzler in Aussicht. Der Rücktritt des Kanzlers sei „überfällig“, begründete er dieses Vorhaben. Ähnlich drastisch fielen die Worte aus dem roten Lager aus: „Das türkise Kartenhaus bricht krachend zusammen“, befand SPÖ-Bundesgeschäftsführer Christian Deutsch, während der pinke Generalsekretär Douglas Hoyos von der ÖVP verlangte, ihr „unwürdiges Beschädigen des Rechtsstaates umgehend einzustellen und zur Aufklärung" beizutragen.

Doch hat der Misstrauensantrag wirklich Erfolgschancen? Tatsache ist, es handelt sich dabei um das schärfste parlamentarische Kontrollmittel, das den Mitgliedern des Hohen Hauses zur Verfügung steht. Nach einem erfolgreichen Misstrauensvotum hat der Bundespräsident das betreffende Regierungsmitglied - oder die gesamte Regierung, sollte sich der Antrag gegen ein Kabinett richten - des Amts zu entheben. Eine besondere Begründung ist nicht nötig, wohl aber die Mehrheit in der Abstimmung.

Bis in den Mai 2019 hatten alle Regierungen die Nationalratsmehrheit hinter sich. Auch wenn Koalitionen zerbrachen und Neuwahlen ausgerufen wurden, hielten sich die Abgeordneten der Regierungsfraktionen bis zur Neuwahl daran, nicht gegen noch im Amt befindliche Kanzler oder Minister zu stimmen. Und umstrittene Regierungsmitglieder, denen der Vertrauensentzug drohte, traten stets zurück, ehe es dazu kommen konnte. Anders an jenem Montag vor etwas mehr als zwei Jahren, als die FPÖ, damals Juniorpartner, gegen die ÖVP stimmte.

Nur sechs Grüne dürfen „abtrünnig“ werden

Heute wäre es an den Grünen, der Koalition ein Ende zu setzen - jener Partei, die in Wahlkämpfen stets den Anspruch hoch gehalten hat, Korruption bekämpfen und Intransparentes aufdecken zu wollen. Ist ihnen ein Festhalten an einer Koalition mit einer Partei, gegen deren prominenteste Vertreter ermittelt wird, noch möglich? Ja, meint der Politologe Peter Filzmaier: „Denn ihre Argumentation bei den bisherigen Vorwürfen der Falschaussage war ja immer auch politisch, nicht nur rechtlich, das sowieso: ‚Es gilt die Unschuldsvermutung quasi mindestens bis zur Anklage‘.“ Die Grünen könnten also jetzt wohl schlecht sagen, bisher, bei der mutmaßlichen Falschaussage, sei es nur um maximal drei Jahre Haft gegangen, „da haben wir es noch nicht so eng gesehen, das tun wir erst jetzt“.

Es sei folglich davon auszugehen, dass Türkis-Grün halten werde, sagte der Politologe am Mittwoch in den ORF-Sendungen „Wien heute“ und „ZiB2“, „zumindest solange sie sich auch einer entsprechenden Mehrheit im eigenen Klub sicher sind“. Denn bei einem politischen Misstrauensantrag, „geht es nicht um eine strafrechtliche Verurteilung, es dürfen im Nationalrat von 26 grünen Abgeordneten nur sechs abtrünnig werden und allenfalls für den Misstrauensantrag stimmen“. Andernfalls wäre die Mehrheit weg - und Kurz als Kanzler neuerlich abberufen.

Und innerparteilich? Dass jemand aus dem türkisen Regierungsteam ausschert und Kurz den Rücken kehrt, gilt als unwahrscheinlich. Aber: „Auf Landes- und Gemeindeebene gibt es sicher ÖVP-Politiker, die sich jetzt fragen: ‚Kann mir das schaden?‘“, meinte Filzmaier. Jedoch stelle sich die Frage wohl nicht wirklich, denn weder heuer noch im kommenden Jahr findet eine Parteienwahl statt.

Was derzeit aber sehr wohl von statten gehe, sei eine harte Prüfung: Die aktuellen Vorwürfe bedeuteten „eine schwerste Belastung und Krise für Kurz und die ÖVP, aber auch für die österreichische Demokratie“, fasste Filzmaier zusammen. Denn die alles entscheidende Frage von Schuld oder Unschuld lasse sich vielleicht für Monate oder sogar Jahre nicht klären: „Sind beispielsweise alle Beschuldigten im Ermittlungsverfahren unseres Wissens nach noch nicht einmal einvernommen worden, dann würde erst, und das ist kaum noch heuer der Fall, über eine Anklage entschieden werden.“

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