Corona-Maßnahmen

3G am Arbeitsplatz: Handel unterstützt Pläne

APA/HELMUT FOHRINGER
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Die Details der Verordnung zu 3G am Arbeitsplatz werden nun zwischen den zuständigen Ministerien abgestimmt. Zum genauen Inhalt hält sich das Gesundheitsministerium bedeckt.

Das Gesundheitsministerium arbeitet an einer Verordnung zu 3G am Arbeitsplatz. Die Details werden nun zwischen den zuständigen Ministerien abgestimmt, zum genauen Inhalt hält sich das Gesundheitsministerium auf APA-Anfrage heute bedeckt. In der "ZiB2" wurde gestern über einen Verordnungsentwurf berichtet, der eine strengere Regelung vorsehen soll. Der Handelsverband hat heute reagiert, er unterstützt die Einführung einer 3G-Nachweispflicht am Arbeitsplatz.

Das Gesundheitsministerium hat einen Verordnungsentwurf zu 3G am Arbeitsplatz erarbeitet, die Details werden nun zwischen den zuständigen Ministerien abgestimmt. Sobald dieser Prozess abgeschlossen ist, will man detaillierte Informationen zu Regelungen und Fristen bekanntgeben. Im Vorfeld habe man auch mit den Sozialpartnern gesprochen. Auch vom Arbeitsministerium heißt es, man sei noch in Abstimmungen mit dem Gesundheitsministerium.

Handel auch für Erleichterungen bei Maskenpflicht

Der Handelsverband spricht sich zwar für zusätzliche Corona-Sicherheitsmaßnahmen aus, damit müssten aber auch Erleichterungen bei der Maskenpflicht für die 600.000 Handelsangestellten in Österreich verknüpft werden. "Vor allem die Angestellten im Lebensmitteleinzelhandel brauchen endlich eine Erleichterung, immerhin müssen sie seit 18 Monaten durchgehend eine (FFP2)-Maske am Arbeitsplatz tragen", sagt Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will.

Die in Wien verschärften Maßnahmen betreffend der Anerkennung und Gültigkeitsdauer von Corona-Tests dürften im Falle einer bundesweiten 3G-Pflicht am Arbeitsplatz nicht auch den Beschäftigten auferlegt werden, so der Handelsverband. Außerdem sollten die Testungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter außerhalb der Arbeitszeit erfolgen. Für die Aufbewahrung der Daten zum 3G-Status durch den Arbeitgeber müssten rechtliche Grundlagen geschaffen werden.

3G-Pflicht ab 15. Oktober?

Die "ZiB2" hatte Mittwochabend über einen Verordnungsentwurf berichtet, der eine 3G-Pflicht für alle Arbeitnehmer mit Kontakt mit Kunden und Kollegen vorsehe. Demnach solle für alle Arbeitnehmer, Inhaber und Betreiber von Geschäften, die am Arbeitsplatz mit Kollegen oder Kunden zusammentreffen könnten, ab dem 15. Oktober die 3G-Regel gelten, das heißt sie müssen geimpft, genesen oder negativ auf Corona getestet sein. Bei direktem Kundenkontakt gelte - mit Ausnahmen wie der Gastronomie oder Sportstätten - außerdem Maskenpflicht, wenn das Infektionsrisiko nicht durch andere Schutzmaßnahmen minimiert werde.

Das würde eine deutliche Verschärfung bedeuten: Derzeit gilt eine 3G-Pflicht nur für das Personal in wenigen Bereichen, etwa in Spitälern oder Kuranstalten. Wer eine künftige 3G-Regel nicht einhält, den könnte der Arbeitgeber ohne Bezahlung nach Hause schicken. Auch Kündigungen wären möglich, heißt es in dem Bericht. Noch werde aber verhandelt, es sei noch nichts fix.

(APA)

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