Die Beträge der Presseförderung sind Peanuts im Vergleich zu den Werbeausgaben der öffentlichen Hand. Wer davon profitiert und wie Wolfgang Fellner um Presseförderung für „Österreich“ kämpft.
Im Juli 2012 ist das sogenannte Medientransparenz-Gesetz in Kraft getreten. Seither müssen öffentliche Rechtsträger ihre Werbeaufträge und Förderungen an Medieninhaber der Medienbehörde KommAustria melden. Etwa 5600 Institutionen unterliegen dieser Art der Kontrolle – darunter alle Ministerien, das Bundeskanzleramt, Institutionen der Länder und Gemeinden, aber auch Unternehmen, an denen die öffentliche Hand mehrheitlich beteiligt ist, wie etwa die ÖBB.
Die Idee dahinter: Mehr Kontrolle durch Transparenz – und ein Ende der Bevorzugung einiger weniger Medien durch die freihändige Vergabe öffentlicher Inserate. Letzteres hat bisher freilich nicht geklappt: Noch immer profitiert vor allem der Boulevard. Denn im Gegensatz zur Presseförderung, die seit 1975 den heimischen Tages- und Wochenzeitungen unter die Arme greift und im Vergleich ziemlich niedrig dotiert ist, ist die Vergabe von Inseratengeld an keine Richtlinien gebunden.