Justiz

Fall „Josef F.“: Gericht sieht ihn als „geheilt“

Die Presse/Fabry
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Josef F. wird aus dem Maßnahmenvollzug entlassen. Der Strafvollzug bleibt freilich weiterhin aufrecht.

Krems. In einem der schlimmsten Verbrechen der österreichischen Kriminalgeschichte hat das Landesgericht Krems eine neue Entscheidung gefällt. Josef F. (86), jener Mann, der seine Tochter 24 Jahre lang in einem Kellerverließ in Amstetten gefangen gehalten und sie unzählige Male vergewaltigt hatte, soll fortan nicht mehr in einer psychiatrischen Anstalt angehalten werden.

Ein Senat des Landesgerichts Krems bestimmte, dass die Unterbringung (also der Maßnahmenvollzug) enden möge. Offenbar hält der Senat eine weitere Anhaltung in der Anstalt (konkret handelt es sich um eine Abteilung innerhalb des Gefängnisses Stein) nicht für notwendig.

Die Staatsanwaltschaft Krems ist anderer Ansicht. Sie bekämpft nun den gerichtlichen Beschluss. Das letzte Wort hat das Oberlandesgericht Wien. Bis dieses entscheidet, bleibt F. innerhalb der sogenannten Maßnahme.

Sollte die Unterbringung tatsächlich enden, wird der Verurteilte in den „normalen“ Strafvollzug überstellt. F. hatte 2009 lebenslange Haft bekommen. Lebenslänglich Verurteilte können in Österreich nach 15 Jahren Haftstrafe um eine vorzeitige Entlassung ansuchen. Die Zeit, die F. im Maßnahmenvollzug verbracht hat - dies sind bereits 12 Jahre - wird dabei abgezogen.

Theoretisch könnte F. also in wenigen Jahren freigelassen werden. Die durchschnittliche Haftdauer bei lebenslang liegt in Österreich derzeit bei 19 Jahren. In extremen Fällen kann dies aber durchaus mehr sein. Und nichts deutet bei F. auf eine baldige Freilassung hin.

Die Vorgeschichte

Der Fall um Josef F., der seit einer Namensänderung anders heißt, sorgte weltweit für Schlagzeilen und ging in die Kriminalgeschichte ein. Er hielt seine Tochter von 1984 bis 2008 in dem Keller seines Hauses in Amstetten gefangen, vergewaltigte sie und zeugte mit ihr sieben Kinder. Drei der Kinder hielt er ebenfalls in der Kellerwohnung gefangen, eines starb nach der Geburt. 

Als das älteste der im Keller lebenden Kinder schwer erkrankte und ins Krankenhaus gebracht wurde, flog der Fall auf. 2009 wurde Josef F. wegen Mordes, Vergewaltigung, Freiheitsentziehung und anderer Delikte zu lebenslanger Haft und Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher verurteilt.

(m. s./twi)

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