Polen

Wie Polens Regierung die Justiz übernehmen will

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Die Regierungspartei PiS will die unabhängige Justiz nach und nach durch Parteijustiz ersetzen – die Opposition schäumt.

Warschau. In Polen selbst überrascht das aufsehenerregende Urteil des Verfassungsgerichts nur die wenigsten: Denn es spiegelt die politische Vorgabe von Jaroslaw Kaczynski und seiner Regierungspartei „Recht und Gerechtigkeit“ (PiS). Das Verfassungsgericht ist seit der Machtübernahme der PiS im Herbst 2015 nicht mehr unabhängig, sondern direkt dem Parteiwillen unterstellt. Glaubt man der Opposition, so sprechen Kaczynski und Verfassungsgerichtspräsidentin Julia Przelebska den Zeitplan des Gerichts und die Urteile vorher gemeinsam ab.
Die Zusammensetzung des Gerichts widerspricht nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg vom Mai zwar den Grundrechten. Doch auch daran hält sich Warschau nicht mehr, weil, so die PiS, das EGMR ähnlich wie der EuGH in Luxemburg dauernd seine Kompetenzen überschreite.

Eben diese Frage wurde nun am Donnerstagabend geklärt. Gemäß Kaczynskis Verfassungsgericht verstoßen die Artikel 1, 4 und 19 des „Vertrags über die EU“ gegen die polnische Verfassung, konkret dort vor allem gegen die Artikel 90 und 91. Die EU-Vertragsartikel regeln den Transfer nationaler Kompetenzen an die EU, die Geltung von EU-Gesetzen und die Kompetenz des EuGH als oberstes Justizorgan, dem sich alle EU-Mitglieder unterworfen haben. Im Klartext bedeutet dies, dass sich Polen künftig nicht mehr an EuGH-Urteile halten muss. Dies ist wichtig, weil sich mehrere bereits gefällte EuGH-Urteile gegen Kaczynskis „Justizreform“ richten. Kaczynski versucht damit, die Unabhängigkeit der Justiz durch eine Parteijustiz zu ersetzen. Regierungskritische Richter werden so schon heute mit einem Berufsverbot belegt.

Kaczynski habe anderen EU-Mitgliedern auf primitivste Art gezeigt, wie man EU-Recht brechen könne, kommentierte der linke Abgeordnete Krzysztof Smiszek. „Das EU-Recht ist seit heute wie ein Menü in einem Restaurant, aus dem Kaczynski auswählen kann, was er möchte. Gewisse EU-Regeln werden angewandt, andere nicht.“

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