Justiz

Wie langwierig Kurz' Rücktritt die Arbeit der WKStA gestalten könnte

Die Ermittlungen könnten durch den Wechsel von Sebastian Kurz in den Nationalrat erschwert werden.
Die Ermittlungen könnten durch den Wechsel von Sebastian Kurz in den Nationalrat erschwert werden.(c) Presse, Reither
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Durch seinen Wechsel ins Parlament genießt Sebastian Kurz Immunität - vorerst jedenfalls. Experten rechnen, dass jedenfalls bis 2022 ermittelt wird - rein theoretisch könnte sich die Causa aber auch „20, 30, 40 Jahre lang“ ziehen.

Sebastian Kurz (ÖVP) verlässt das Kanzleramt und nimmt auf der Abgeordnetenbank im Nationalrat Platz. Seinen Posten als Regierungschef übernimmt in der Zwischenzeit Außenminister Alexander Schallenberg, während Kurz als ÖVP-Chef und Klubobmann tätig sein wird. So lange zumindest, wie die Ermittlungen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) wegen des Verdachts auf Untreue, Bestechung und Bestechlichkeit anhalten, verkündete der 35-Jährige am Samstag. Eben jene Ermittlungen könnten sich durch Kurz' Wechsel ins Parlament aber durchaus langwierig gestalten.

Der türkise Parlamentsklub hat zwar bereits angekündigt, dass Kurz um die Aufhebung seiner parlamentarischen Immunität im entsprechenden Ausschuss ersuchen werde, um den Ermittlern keine Steine in den Weg zu legen. Bis dahin müssen deren Arbeiten allerdings ruhen, wie Verfassungsjurist Heinz Mayer am Wochenende sagte. Und auch neue Ermittlungsschritte müssten genehmigt werden.

„Flucht“ in Immunität als Abgeordneter?

Konkret: Kurz sei immun, solange er Abgeordneter sei, so Mayer im ORF. Es könne damit keine Strafverfolgungshandlung gegen ihn gesetzt werden, außer seine Immunität werde nach Antrag der WKStA vom Immunitätsausschuss des Nationalrats aufgehoben. „Und wenn die (Abgeordneten, Anm.) ablehnen, kann keine Strafverfolgung stattfinden solange er Abgeordneter ist - und das kann 20, 30, 40 Jahre dauern“, erläutert Mayer.

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Auch bei einer etwaigen Hausdurchsuchung bei Kurz selbst wäre eine Zustimmung des Nationalrats notwendig, dementsprechend müssten auch die Nationalratsklubs - und damit auch Kurz' ÖVP - zuvor darüber informiert werden. In den Augen von FPÖ-Chef Herbert Kickl ist das alles kein Zufall. Kurz „flüchtet in die parlamentarische Immunität“, meinte er.

Falschaussage-Verfahren nicht gefährdet

Dass die Strafverfahren - neben den Korruptionsermittlungen läuft gegen Kurz bekanntlich noch ein Strafverfahren wegen des Verdachts, er habe im parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur Causa Ibiza falsch ausgesagt - fortgeführt werden können, steht für Werner Zögernitz vom Institut für Parlamentarismus und Demokratiefragen allerdings außer Frage. Die Immunität greife nur, wenn es einen Zusammenhang mit seiner politischen Tätigkeit als Mandatar gibt, betont der frühere ÖVP-Klubdirektor.

Die Untersuchungen der WKStA beträfen allerdings eine Zeit, in der Kurz Teil der Regierung war und nicht Angeordneter des Nationalrats, sagte Zögernitz. „Das heißt, die Behörde wird von sich aus weiter ermitteln oder wird den Nationalrat um Auslieferung ersuchen. Und nachdem kein Zusammenhang mit der politischen Tätigkeit gegeben ist, ist es üblich, dass man ausliefert“, präzisierte er. Dasselbe gelte auch für jenen Fall, dass die Behörde neue Ermittlungsschritte beginnen will.

„Denke, dass WKStA wegen Prominenz beschleunigt ermittelt“ 

„Ich gehe davon aus, dass in einem Jahr entschieden ist, ob Anklage erhoben wird oder nicht", meinte der auf White Collar fokussierte Wiener Rechtsanwalt Volkert Sackmann. Sackmann war bis 2016 Staatsanwalt und zuletzt Leiter der Wirtschaftsgruppe der Staatsanwaltschaft Wien. Auch Lukas Kollmann, der wie Sackmann mit dem Immofinanz-Verfahren befasst war, hält es für unwahrscheinlich, dass die Ermittlungen in einigen wenigen Monaten abgeschlossen sein werden. Wie lange die WKStA brauchen wird, hänge auch davon ab, „wie viele Unterlagen bei den jüngsten Hausdurchsuchungen mitgenommen wurden", sagte Kollmann. Diese müssten jetzt nun ausgewertet werden. Mit dem Ende der Ermittlungen rechnet Kollmann „voraussichtlich im nächsten Jahr."

Manfred Ainedter, der den in erster Instanz nicht-rechtskräftig zu acht Jahren Haft verurteilten Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser vertritt, meinte auf Kurz angesprochen: „Ich denke schon, dass die WKStA aufgrund der Prominenz dieser Verdächtigen beschleunigt ermitteln wird." Es werde aber „sicher noch einige Zeit" dauern: „Es müssen sicher auch noch eine Fülle von Zeugen vernommen werden." Auch Ainedter, der als Präsident der Vereinigung Österreichischer StrafverteidgerInnen vorsteht, ist überzeugt, dass für Kurz und die Mitbeschuldigten frühestens 2022 feststehen wird, ob sie im Zusammenhang mit der von der WKStA vermuteten Inseraten-Korruption, die über Scheinrechnungen übers Finanzministerium abgewickelt und damit mit Steuergeldern finanziert worden sein soll, zur Anklage gebracht werden oder nicht.

(APA/hell)

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