Die Hausdurchsuchungen sowie die angebliche Handy-Überwachung im Auftrag der WKStA seien rechtswidrig gewesen, kritisiert das Medienunternehmen. Die Ermittler weisen die Vorwürfe zurück.
Die Verlagsgruppe "Österreich", gegen die in Zusammenhang mit der Inseratenaffäre rund um Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) ermittelt wird, bringt eine Amtshaftungsklage gegen die Republik ein. Die Hausdurchsuchungen sowie die angebliche Handy-Überwachung im Auftrag der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) seien rechtswidrig gewesen, berief sich das Medienunternehmen am Sonntag auf die Rechtsschutzbeauftragte des Obersten Gerichtshofs.
Einen "Justiz"-Skandal sieht die Verlagsgruppe rund um Wolfgang Fellner im Vorgehen der WKStA und kündigt nicht nur eine Amtsklage, sondern auch eine "Millionen-Klage" gegen die Republik auf Schadenersatz an, wie es Anwalt Georg Zanger formulierte. Auch Jetzt muss Justizministerin Alma Zadic (Grüne) müsse sofort Konsequenzen ziehen, heißt es aus dem Medienhaus.
Telefone, "die eindeutig Redaktionsgeheimnis unterliegen"
Unter den zur Überwachung vorgesehenen Handys hätten sich drei Telefone der Tageszeitung befunden, "die eindeutig dem Redaktionsgeheimnis unterliegen und - nach allen Regeln des EU-Rechts und der Menschenrechtskonvention - nicht überwacht werden dürfen", lautet der Vorwurf. Aus diesem Grund hätten die Staatsanwälte zwingend vor der Überwachung eine Ermächtigung der Rechtsschutzbeauftragten des OGH einholen müssen.
Eine solche Ermächtigung sollen die Ermittler laut „Österreich" auch eingeholt haben - allerdings erst nachträglich und zu spät. Eine angebliche Ablehnung der Maßnahmen soll just zum Zeitpunkt der Hausdurchsuchung eingelangt sein, berichtet das Blatt.
WKStA weist Vorwürfe zurück
Die WKStA reagierte am Sonntag umgehend auf die Vorwürfe von „Österreich“. „Sämtlichen Hausdurchsuchungen, welche am am 6. Oktober 2021 stattfanden, so auch die bei der Mediengruppe Österreich, lag eine vom zuständigen Haft- und Rechtsschutzrichter des Landesgerichtes für Strafsachen Wien bewilligte Durchsuchungsanordnung der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft zu Grunde“, teilte die Behörde in einer Aussendung mit. „Die Anordnungen enthielten eine ausführliche Begründung der Verdachtslage, so auch zur subjektiven Tatseite (Vorsatz) aller Beschuldigten."
Die Durchsuchungen seien „unter Beachtung des verfassungsrechtlich geschützten Redaktionsgeheimnisses“ durchgeführt worden, wurde weiter festgehalten. Darüber hinaus will die WKStA „beim zuständigen Haft- und Rechtsschutzrichter die Bewilligung der Anordnung der Auskunft über Daten einer Nachrichtenübermittlung hinsichtlich der bekannten Telefonnummern aller Personen, bei denen eine Durchsuchung vom Gericht bewilligt wurde“, angesucht haben.
(Red./APA)