Sachbezug

Dienstauto erhöht Unterhaltspflicht

Der Mann muss mehr Unterhalt zahlen.
Der Mann muss mehr Unterhalt zahlen.(c) IMAGO / McPHOTO
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Ein Vater dreier Kinder berief sich vergeblich auf die geringe Privatnutzung seines Firmen-Pkw und auf die Sachbezugsfreiheit für E-Autos im Steuerrecht.

Wien. Führt die steuerliche Förderung der Elektromobilität zu einem Umdenken auch bei der Berücksichtigung von privat genutzten Dienstautos bei der Unterhaltsbemessung? Das hoffte jedenfalls ein Vater dreier Kinder, der von diesen und der Mutter getrennt lebt und monatlich Alimente zahlt. Auch wenn der Oberste Gerichtshof (OGH) in letzter Instanz die ihm vorgelegte Frage in dieser allgemeinen Form offen ließ, musste der Vater in seinem besonderen Fall eine Niederlage hinnehmen.

Höheres Einkommen erzielt

Die Kinder hatten die Auseinandersetzung begonnen, indem sie eine Erhöhung des Unterhalts beantragt hatten. Sie brachten unter anderem vor, dass der Vater mittlerweile mehr verdiene. Dieser wehrte sich, auch mit dem Argument, dass der Sachbezug in Form eines Firmen-Pkw, den er auch privat nutzen durfte, nicht in die Bemessungsgrundlage für den Unterhalt einbezogen werden dürfe. Das Bezirks- und das Landesgericht blieben jedoch auf der bisherigen Linie der Rechtsprechung, wonach ein Naturalbezug mit Einkommensersatzfunktion wie die Nutzung eines Firmenwagens für Privatzwecke zum Einkommen gezählt wird: Der lohnsteuerpflichtige Sachbezug erhöht die Bemessungsgrundlage.

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