Ruhestörung

Kein Alkohol, wenn Gäste zu sehr lärmen

Sind die Gäste zu laut, bleiben die Gläser leer.
Sind die Gäste zu laut, bleiben die Gläser leer.(c) imago/Westend61 (Oriol Castelló Arroyo)
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Bevor die Nachbarin zu stark gestört werde, solle ein Lokal zu später Stunde nicht mehr alles ausschenken, mahnt das Gericht.

Wien. Wohnt man neben einem Nachtlokal, kann das unangenehm werden. Aber inwieweit darf man sich als Anrainer gegen Lärm, Geräusche und unliebsame Hinterlassenschaften von Lokalgästen wehren? Und spielt es dabei eine Rolle, dass man erst nach einigen Jahren gegen die Belästigung vorgeht? Fragen, die es in einem aktuellen Fall zu beantworten galt.

Die Anrainerin, der der Geduldsfaden gerissen war, ist lärmmäßig einiges gewöhnt. Ihr Schlafzimmer ist direkt zu einer Kreuzung ausgerichtet. Sie wohnt im 2. Stock, im Erdgeschoß desselben Hauses führt die Frau einen Kosmetikbetrieb. Doch was da in zwei zusammenhängenden Lokalen in den bei ihr angrenzenden Häusern abging, war der Frau zu viel.

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