Gastkommentar

Schauerliches Sittenbild!

Über Kopfschütteln, Unschuldsvermutungen und geforderte Rücktritte.

Es gilt die Unschuldsvermutung. Ich bin mir sicher, dass der sehr geehrte Vizekanzler noch nie in seinem Leben irgendjemanden „Arsch“ genannt hat, vor allem nicht in einem nichtöffentlichen Gespräch, Telefonat, SMS, E-Mail, Chat oder Briefverkehr mit einem oder einer Dritten. Dieselbe Unschuldsvermutung gilt selbstverständlich für den sehr geehrten Oppositionsparteiführer und die sehr geehrten Oppositionsparteiführerinnen. Da könnten schon alle Negative Complainer dieser Welt im Briefgeheimnis stöbern, sie würden ganz, ganz bestimmt keine derartige Kraftwortentgleisung finden. Überhaupt nicht vorstellbar wäre mir zum Beispiel auch, dass irgendein ORF-Mitarbeiter, ob Kantineur oder Kameramann, ob Anchorwoman oder Anchorman, ob Politikwissenschaftlerin oder Politikwissenschaftsgeneralunternehmer, irgendjemanden aus irgendeinem Grund als „Arsch“ bezeichnen würde, vor allem dann nicht, wenn die Kamera abgeschaltet ist. Selbst ein österreichischer Literaturpreisträger würde nie und nimmer das Wort „Arsch“ in den Mund nehmen: Da würden doch die Wände des Akademietheaters sofort indigniert zusammenstürzen! Sich auf Jahrhundert-Schweinigel Goethe herauszureden, wäre da allzu billiges Spindoctoring: Immerhin sind wir ja eine – sage und schreibe – Kulturnation!

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Dabei ist das Wesen des Arschs – Image hin oder her – gar nicht leicht zu bestimmen: Zahlreiche Mythen ranken sich um ihn, aber so viel weiß man heute mit Sicherheit: Er hat zwei Backen, eine linke und eine rechte. Und wenn er schön ist, hat er es leichter im Leben.

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