Justizkrise in Polen

Geld als Waffe gegen den Polexit

TOPSHOT-POLAND-EU-POLITICS-JUSTICE-DEMO
TOPSHOT-POLAND-EU-POLITICS-JUSTICE-DEMOAPA/AFP/MATEUSZ SLODKOWSKI
  • Drucken

Die Kommission spielt im Streit mit Warschau um das EU-Recht auf Zeit, dabei hätte sie ein wirksames Druckmittel parat.

Die Europäische Kommission hat sich laut einem ihrer Sprecher noch keine Meinung über das Urteil des polnischen Verfassungstribunals vom Donnerstag vor einer Woche gebildet, demzufolge die Verfassung Polens Vorrang vor wesentlichen Bestimmungen der EU-Verträge haben soll.
Angesichts der gleich nach Urteilsverkündung erfolgten Aussagen mehrerer Minister der von der nationalautoritären Partei PiS geführten Regierung, sie sähen sich nun in ihrem Widerstand gegen Brüssel und den Gerichtshof der EU in Luxemburg bestätigt, verwundert diese Zögerlichkeit der Kommission. Sie wird jedoch verständlich, wenn man sich in Erinnerung ruft, dass diese Absage an den Vorrang des Unionsrechts vor nationalem Recht durch das politisch gleichgeschaltete Verfassungstribunal die Hoffnung der Kommissionspräsidentin, Ursula von der Leyen, zunichtegemacht haben dürfte, die Justizkrise wegzuverhandeln. Von der Leyen relativiert den Angriff der polnischen Regierung auf den Rechtsstaat und die damit verbundene Abkehr von europäischen Werten seit ihrem Amtsantritt vor zwei Jahren mit dem Verweis darauf, dass es in jedem Mitgliedstaat Reformbedarf in der Justiz gebe. Ihre Hoffnung war insofern, dass das Warschauer Urteil vom Donnerstag ausreichend ambivalent ausfällt, um genug Interpretationsspielraum dafür zu gewähren, dass die Rechtsstaatlichkeit in Polen gewahrt sei.

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren

EU-Justizkommissar Didier Reynders
Rechtsstaatlichkeit

EU-Justizkommissar weiter für Dialog mit Polen und Ungarn

Der Vorrang von EU-Recht vor nationalem Recht ebenso wie die Gültigkeit von EuGH-Entscheidungen seien nicht verhandelbar, sagt EU-Justizkommissar Didier Reynders.

Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.