Beschwerde

Suspendierung: Pilnacek blitzt vor VfGH ab

Christian Pilnacek, suspendierter Sektionschef im Innenministerium
Christian Pilnacek, suspendierter Sektionschef im Innenministerium(c) Die Presse/Clemens Fabry (Clemens Fabry)
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Höchstgericht sieht Beweise nicht auf verfassungswidriger Grundlage erhoben.

Christian Pilnacek, suspendierter Chef der Strafrechtssektion im Justizministerium, ist mit einer seiner Beschwerden beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) gescheitert. Der Spitzenjurist hatte seine Suspendierung mit dem Argument bekämpft, dass sie auf verfassungswidrigen Bestimmungen basiert habe. Das Höchstgericht teilt diese Einschätzung nicht.

Hausdurchsuchung ausgeplaudert?

Pilnacek wird vorgeworfen, dem früheren Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) vorab eine Hausdurchsuchung verraten zu haben. Diese betraf den wegen eines Wohnbauprojekts unter Verdacht geratenen Unternehmer Michael Tojner. Letzterer hatte sich von Brandstetter als Verteidiger beraten lassen. Der Verdacht beruht auf sichergestellten Chats, die die Ermittler auf dem Handy von Pilnacek entdeckt haben. Gegen ihn wird wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs ermittelt; Pilnacek will den Vorwurf bereits widerlegt haben – es gilt die Unschuldsvermutung.

Der VfGH hat gegen die von Pilnacek nun als verfassungswidrig kritisierten Bestimmungen – als Leiter der Straflegislative war er selbst viele Jahre für den Stand der Gesetzgebung hauptverantwortlich – keine Bedenken, soweit sie überhaupt in einem Disziplinarverfahren anzuwenden sind (E 2773/2021). Ob das Bundesverwaltungsgericht die Bestimmungen über die Suspendierung richtig angewendet hat, sei hingegen keine verfassungsrechtliche Frage. Deshalb hat der VfGH die Beschwerde, wie von Pilnacek hilfsweise beantragt, an den Verwaltungsgerichshof abgetreten.

Beschwerde gegen Chat-Veröffentlichung noch anhängig

Eine weitere Beschwerde des suspendierten Sektionschefs ist indes noch beim VfGH selbst anhängig: Sie richtet sich gegen die Weitergabe jener Chatprotokolle, die von den Neos aus dem Ibiza-U-Ausschuss an die Öffentlichkeit gebracht wurden. Pilnacek hatte sich darin im Austausch mit Ex-VfGH-Mitglied Brandstetter sehr kritisch über das Höchstgericht geäußert und zwei von dessen Mitgliedern lächerlich gemacht.   

Auch Ex-Bürgermeister Schaden blitzte ab

Abgelehnt wurde hingegen auch eine Beschwerde des früheren Salzburger Bürgermeisters Heinz Schaden (SPÖ). Dieser war 2017 wegen Untreue verurteilt worden; sein Ruhebezug als ehemaliger Stadtchef entfiel damit, seine Pension wurde nach dem ASVG neu und niedriger bemessen. Im Gegensatz zum Beschwerdeführer hält der VfGH die Neubemessung für gut begründbar (in der Sprache der Richter: „verhältnismäßig“), weil sie an eine tatsächlich verhängte Strafe in einer bestimmten Höhe anknüpfe und auf die Dauer der errichteten Beträge abstelle (E 4496/2020).     

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