Affäre

Sebastian Kurz: Anstifter, Helfer oder „nur“ Profiteur?

Die Presse/Clemens Fabry
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Die Rolle von Sebastian Kurz könnte sich im Laufe der Ermittlungen wandeln. Rechtsexperte Georg Krakow kann indes nachvollziehen, dass die WKStA einen Anfangsverdacht sieht.

Bestimmung (vulgo: Anstiftung) zur Untreue. Anstiftung zur Bestechlichkeit. Strafdrohung (je nach Schaden) bis zu zehn, bei Beamten in bestimmten Fällen bis zu 15 Jahre Haft. Es sind gravierende Vorwürfe, die Ex-Kanzler Sebastian Kurz von der Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) gemacht werden. Doch wie lässt sich das aus dem Sachverhalt ableiten?

Untreue-Vorwurf

Untreue begeht, wer seine Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten, missbraucht. Und zwar wissentlich missbraucht. Und: Es muss ein Vermögensschaden eintreten. Die WKStA erklärt, dass Mitbeschuldigte der Inseraten-Affäre (für alle gilt die Unschuldsvermutung), Johannes P., Abteilungsleiter im Finanzministerium, und Thomas Schmid, ebendort einst Kabinettschef, die Befugnis hatten, über das von der Finanz verwaltete Steuergeld zu bestimmen. Sie sollen ihre Befugnis missbraucht haben, indem sie zwischen 2016 und 2018 dem Ressort Rechnungen für Kurz-freundliche Umfragen unterschoben.

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