Gegen die am Dienstag festgenommene Meinungsforscherin wurde kein U-Haft-Antrag gestellt.
Vor zwei Tagen wurde die Meinungsforscherin Sabine B. in der ÖVP-„Inseratenaffäre“ festgenommen. Hintergrund: Chatnachrichten deuten darauf hin, dass sie im Jahr 2016 geschönte Umfragen erstellte, um Sebastian Kurz in ein gutes Licht zu rücken.
Nun ist Sabine B. wieder auf freiem Fuß. Es wurde vor Ablauf der 48-Stunden-Frist kein Antrag auf Untersuchungshaft gestellt, heißt es von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) auf Anfrage der „Presse". Es bestehe keine Verdunkelungsgefahr mehr.
Auf die Frage, ob es seit der Festnahme grundsätzlich weitere Ermittlungsschritte von der WKStA gegeben habe, meinte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft, dass die Ermittlungen nicht still stünden, "weitere Zwangsmaßnahmen jedoch nicht gesetzt wurden". (ath/APA)