Höchstgericht

Wahlaufhebung 2016: Wahlleiter haften für Schaden der Republik

Alexander van der Bellen und Norbert Hofer 2016 bei einem TV-Duell vor der Wahl.
Alexander van der Bellen und Norbert Hofer 2016 bei einem TV-Duell vor der Wahl.(c) APA/GEORG HOCHMUTH (GEORG HOCHMUTH)
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Der Oberste Gerichtshof hat erstmals entschieden, dass die Leiter der Wahlbehörden bei der Stichwahl zur Bundespräsidentenwahl für ihre Fehler zahlen müssen. Eine Chance bleibt den Betroffen noch.

Die Aufhebung der Stichwahl der Bundespräsidentenwahl vom Mai 2016 durch den Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat jetzt ein finanzielles Nachspiel für einige am Wahlvorgang Beteiligte. Der Oberste Gerichtshof hat erstmals entschieden, dass der Wahlleiter-Stellvertreter einer steirischen Gemeinde die Republik für die zusätzlichen Kosten entschädigen muss. Nach dieser Grundsatzentscheidung drohen auch den Verantwortlichen in den 13 anderen Wahlbezirken, in denen der VfGH Unregelmäßigkeiten festgestellt hatte, ähnliche Verurteilungen. Wie viel sie am Ende genau zahlen müssen, steht jedoch noch nicht fest.

Zur Erinnerung: Bei der Bundespräsidentenwahl am 24. April 2016 konnte keiner der Bewerber eine absolute Mehrheit erreichen. Norbert Hofer (FPÖ) und der ehemalige Grünen-Chef Alexander Van der Bellen mussten sich mit 35,05 bzw. 21,34 Prozent einer Stichwahl am 22. Mai stellen. Die fiel, wie Sieger Van der Bellen damals meinte, „arschknapp“ aus: Er gewann hauchdünn mit 50,35 Prozent, der Stimmenunterschied betrug nur 30.863. Daraufhin entschlossen sich die Freiheitlichen, die Wahl wegen Unregelmäßigkeiten beim Wahlvorgang anzufechten.

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