Prozess

Ex-Spitzenbeamter im Innenministerium wegen Amtsmissbrauchs vor Gericht

Der frühere Beamte soll dem damaligen FPÖ-Klubobmann Gudenus und einem Online-Medium geheime Informationen zugespielt haben.

Ein ranghoher Beamter, der unter Ex-Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) Karriere gemacht hatte - der Angeklagte war bis zum Ende der türkis-blauen Koalition in führender Funktion im Generalsekretariat des Innenministeriums tätig - hat sich am Donnerstag wegen Amtsmissbrauchs und Verletzung des Amtsgeheimnisses am Wiener Landesgericht verantworten müssen. Er soll dem damaligen FPÖ-Klubobmann Johann Gudenus und einem Online-Medium geheime Informationen zugespielt haben.

Der Angeklagte wies die Anschuldigungen zurück. Verteidiger Volkert Sackmann zeigte sich nachgerade erbost, dass man seinen Mandanten vor Gericht gestellt habe. Die Staatsanwaltschaft habe in dieser Causa "mit Kanonen auf Spatzen geschossen". "Ich würde nie jemandem zum Amtsmissbrauch auffordern. Das ist absurd", betonte Gudenus als Zeuge unter Wahrheitspflicht.

Zum einen geht es in dem Verfahren um Vorgänge, die sich Ende 2018 zugetragen hatten. Ein in der Baubranche tätiger Geschäftsmann war überfallen und schwer verletzt worden, der Betroffene ärgerte sich über die in seinen Augen unzureichenden Ermittlungen. Diesem Ärger machte er Luft, indem er eine offizielle Beschwerde ans Innenministerium richtete und außerdem Gudenus kontaktierte, den er in dessen Funktion als Wiener Vize-Bürgermeister kennengelernt hatte. Gudenus dürfte zeitnahe an den Angeklagten herangetreten sein - darauf deutet jedenfalls eine WhatsApp-Nachricht hin, die im Zuge der Ermittlungen sichergestellt wurde: "Bitte bei dem Serben von der Porr dran bleiben."

Der unter dem von Kickl eingesetzten Generalsekretär Peter Goldgruber tätige Spitzenbeamte soll in weiterer Folge einen Untergebenen angewiesen haben, aus dem polizeiinternen PAD-System den aktuellen Ermittlungsstand zu diesem Fall beizuschaffen. Diesen soll der Angeklagte dann Gudenus übermittelt haben, wobei der Staatsanwalt in diesem Zusammenhang auf eine Textnachricht verwies, die der Beamte ebenfalls Gudenus geschickt hatte: "Wann immer du etwas dienstlich benötigst, schicke es mir via WhatsApp oder Gmail." Gudenus erlangte schließlich auch Kenntnis, dass die Polizei bei den Erhebungen zu dem Überfall DNA-Spuren sichergestellt hatte.

Angeklagter: "Keine enge Beziehung“ zu Gudenus

Für den Beamten und seinen Rechtsbeistand lag bezüglich dieses Anklagepunkts "keine Verletzung des Datenschutzrechtes vor", wie Verteidiger Sackmann betonte. Der Angeklagte sei im Innenressort für das Beschwerdemanagement zuständig gewesen, habe in dieser Funktion und nicht erst durch Gudenus von dem Überfall auf den Bau-Manager erfahren und habe selbst eine Zugriffsberechtigung aufs PAD-System gehabt. Er habe lediglich aus Zeitgründen seinen Untergebenen nachschauen lassen. Dass sich auch Gudenus, zu dem er "keine enge Beziehung" unterhalten habe ("Keine SMS, nie telefoniert, wir haben uns nur über WhatsApp ausgetauscht"), zwei Wochen später für den Fall interessierte, habe nicht dazu geführt, "dass ich mehr oder weniger gemacht habe", versicherte der Beamte einem Schöffensenat.

Dass DNA-Spuren gefunden wurden, habe er Gudenus "zur Ruhigstellung" gesagt: "Das war ein Generalplatz. Ich wollte ihn beruhigen. Das hätte ich auch bei jeder Pressekonferenz gesagt." Er habe Gudenus "abgespeist, dass ich meine Ruhe habe".

Der zweite Anklagepunkt betraf eine Veröffentlichung eines FPÖ-nahen Online-Mediums. Die Plattform berichtete im September 2019 - die ÖVP-FPÖ-Koalition war wenige Monate zuvor ibizabedingt in die Brüche gegangen - von Sicherheitslücken im Innenministerium. Die mit der Wartung der Computersysteme im Innenministerium betraute Firma habe laufend Zugriffe auf Datenbanken gehabt, ohne dass diese Zugriffe protokolliert wurden, hieß es sinngemäß. Die Online-Plattform machte in diesem Kontext der Amtsverschwiegenheit unterliegende Unterlagen, darunter Teile des elektronischen Akts (ELAK) publik.

Der Staatsanwalt gab sich überzeugt, dass der Angeklagte diese nach außen gespielt hatte. Der Beamte - er arbeitet mittlerweile in einem Wiener Polizeikommissariat - habe eine Mail mit den angehängten Unterlagen zunächst an seine private E-Mail-Adresse geschickt und dann einem Redakteur der Online-Plattform zukommen lassen. Der Staatsanwalt stützte sich dabei auf zwei Textnachrichten, die der Beamte einige Wochen zuvor Johann Gudenus gesandt hatte. In der einen ließ er den zu diesem Zeitpunkt infolge des Ibiza-Videos von allen Parteifunktionen zurückgetretenen Ex-FPÖ-Politiker wissen, er arbeite "eng" mit dem betreffenden Redakteur zusammen, um ein "schwarzes Netzwerk (gemeint offenbar: ein ÖVP-Netzwerk im Innenministerium, Anm.) aufzudecken. Unser letzter Erfolg." In einer zweiten Botschaft an Gudenus nahm der Angeklagte aus Sicht der Anklagebehörde Bezug auf ein Treffen, das Gudenus mit dem Redakteur geplant haben dürfte: "Joschi, solltest du dich mit ihm treffen, bin ich als Unterstützung dabei."

Der Angeklagte erklärte dazu, die inkriminierte Datenweitergabe sei nicht durch ihn erfolgt. Auf die Unterlagen hätten zahlreiche andere Personen Zugriff gehabt. Den Journalisten habe er zwar auf einen Rechnungshofbericht aus dem Jahr 2017 aufmerksam gemacht, in dem Postenbesetzungen im Innenministerium thematisiert wurden. Getroffen habe er den Redakteur aber nur ein Mal an einem Würstelstand am Schwedenplatz: "Er war so suspekt. Ich wollte mit dem Typen nix zu tun haben." Der Mann sei ihm "unseriös" vorgekommen.

Über die WhatsApp-Nachrichten mit Bezug zu dem Medien-Mann, die er Gudenus geschickt habe und die von der Staatsanwaltschaft nun als Belastungsmaterial angesehen würden, ärgere er sich heute noch, sagte der Beamte. Er sei damals im Urlaub gewesen und habe "in weinseliger Stimmung" in sein Handy getippt: "Ich habe mich illuminiert auf einem Balkon in Bibione wichtig gemacht."

Gudenus, der in dieser Sache von der Staatsanwaltschaft nur als Zeuge und nicht als Beschuldigter geführt wurde, bemerkte im Anschluss, er habe den Angeklagten "im Zuge des Regierungsbeginns (von Türkis-Blau, Anm.) kennengelernt. Ich hab' sehr viele Menschen getroffen, und das war's dann auch." Der Kontakt sei "nicht sonderlich intensiv" gewesen, an WhatsApp-Unterhaltungen habe er keine Erinnerung mehr: "Er war einer von Dutzenden."

Das Vorbringen des Bau-Managers mit dessen Beschwerde über angeblich laxe polizeiliche Ermittlungen habe er dem Angeklagten "weitergeleitet, damit ich meine Ruhe habe". Außergewöhnlich sei das nicht gewesen, er habe den Beamten als "zuständig für Kriminalfälle" gekannt. Wie dieser mit seinem Anliegen umgegangen sei, sei ihm nicht mehr erinnerlich: "Das ist fast drei Jahre her."

Der Prozess wird am Freitag mit weiteren Zeugenbefragungen fortgesetzt. Im Fall eines anklagekonformen Schuldspruchs drohen dem bisher unbescholtenen Angeklagten sechs Monate bis fünf Jahre Haft. Bei einer mehr als einjährigen Freiheitsstrafe würde er den Beamtenstatus verlieren.

(APA)

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