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Wenn Ryanair zur „Selbsthilfe“ greift

Ein Streit um Ticketpreis-Rückerstattungen ist eskaliert.
Ein Streit um Ticketpreis-Rückerstattungen ist eskaliert. (c) AFP via Getty Images (EMMANUEL DUNAND)
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Ryanair verwehrte Fluggästen die Mitnahme, weil diese sich weigerten, für nicht genützte Flüge während der Pandemie zu zahlen. Was würde für österreichische Passagiere gelten?

Wien. Als Imagewerbung kann man die Vorgangsweise nicht gerade bezeichnen: Im Streit um Ticket-Rückerstattungen für Flüge während der Coronapandemie griff die Billigairline Ryanair Medienberichten zufolge recht drastisch zur Selbsthilfe. Passagieren, die sich über die Kreditkartenfirma ihr Geld für nicht angetretene Flüge zurückgeholt hatten, wurde bei nächster Gelegenheit am Flughafen das Einchecken verweigert. Sie durften nur nach Begleichung der strittigen Forderungen an Bord. Die „Irish Times“ berichtete von Hunderten Betroffenen allein in Irland. In Großbritannien vermeldete der „Guardian“ ebenfalls mehrere Fälle.

Unklar ist bislang, ob auch Österreicher betroffen sind. Auszuschließen sei es nicht, „auch wenn das Thema bei uns noch nicht aufgeschlagen ist“, sagt VKI-Chefjurist Thomas Hirmke zur „Presse“. Die Vorgangsweise von Ryanair kann er jedenfalls nicht nachvollziehen: Konnte eine gebuchte Reise wegen Covid nicht angetreten werden, etwa aufgrund von Einreisebeschränkungen oder Lockdowns am Reiseziel, „besteht wohl ein Erstattungsanspruch. Jedenfalls, wenn die Buchung vor Ausbruch der Pandemie erfolgt ist.“ Und sogar bei späteren Buchungen sei das nicht von vornherein ausgeschlossen, sondern in jedem Einzelfall zu prüfen. Reisende, die wegen solcher strittiger Forderungen bei einer nachfolgenden Reise ohne „Vorwarnung“ am Flughafen stehengelassen wurden und deshalb z. B. kurzfristig einen teureren Flug buchen mussten, „könnten darüber hinaus einen Schadenersatzanspruch haben“, sagt Hirmke.

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