Interview

„Einladung, sich nicht an EU-Recht zu halten“

Griller sieht Wege der EU, gegen Polens Verfassungsgerichtsurteil vorzugehen.
Griller sieht Wege der EU, gegen Polens Verfassungsgerichtsurteil vorzugehen. Akos Burg
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EU-Recht-Experte Stefan Griller erläutert, warum das Urteil des polnischen Verfassungsgerichts etwas qualitativ Neues in der EU ist und wie auch andere Länder, darunter Österreich, die europäische Integration gefährden.

Die Presse: In der EU herrscht Empörung, weil Polens Verfassungsgericht entschieden hat, dass die Verfassung des Landes über dem EU-Recht steht. Bei Österreichs EU-Beitritt hieß es, Akte von Unionsorganen, die den Grundprinzipien der Verfassung offenkundig widersprechen, seien nichtig. Stimmt das nicht?

Stefan Griller: Doch, aber vor dem Hintergrund, dass die Verfassung zum Beitritt einer Gesamtänderung unterzogen wurde. Es kommt daher in der EU, wie wir ihr beigetreten sind, von vornherein nicht infrage, die EU-Verträge für verfassungswidrig und unanwendbar zu erklären, wie es das polnische Verfassungsgericht getan hat. Im Grunde sagt es: Wir hätten der EU nicht beitreten dürfen. Das kann in Österreich nicht passieren, und ich behaupte, es ist auch für Polen falsch. Es bleibt aber die zweite Nichtigkeitsmöglichkeit, dass EU-Organe krass über die Stränge schlagen und ihre Ermächtigungen massiv verletzen. Das ist das Ultra-vires-Thema.

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